Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Produktgalerie überspringen

Kunden kauften auch

Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2023
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 2/2023

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Wiedereinsetzung wird selten gewährt Immer wieder befassen sich BGH und die Obergerichte mit fehlerhaften Einreichungen über das beA. Diesem Thema hat sich Ilona Cosack angenommen und den Schwerpunkt dieser Ausgabe auf diese Rechtsprobleme ausgerichtet. Sie erhalten einen sehr wichtigen Überblick über die dazu ergangene teilweise sehr strenge Rechtsprechung und haben so die Chance, entsprechende Fehler zu vermeiden. Natürlich befasst sich auch diese Ausgabe der e-Broschüre wieder mit dem beA. Unter dem Titel „beA Update 3.17 Frühjahrsanstrich für das beA" informiert uns Ilona Cosack über dessen Neuerungen. Die Künstliche Intelligenz ist derzeit in aller Munde, und daher freuen wir uns, auf die Tagung zum Thema „Künstliche Intelligenz in der Justiz" hinweisen zu können, die am 25.5.2023 Online und in den Räumen des OLG Celle stattfindet und vom OLG Celle gemeinsam mit dem Deutschen EDV-Gerichtstag e.V. veranstaltet wird. Über Einzelheiten informiert der Beitrag von Isabelle Biallaß. Von besonderem Interesse ist dazu die unten wiedergegebene kurze Info über die Gründung des Think Tank Legal Tech in NRW. Einige kurze Hinweise zu „Hürden bei der Verwaltungsdigitalisierung", zur „digitalen Fahrzeug-Zulassung", zum „Auftritt der obersten Bundesgerichte beim Mastodon" und zum „Programm des diesjährigen EDV-Gerichtstages", der vom 13.-15.9.2023 in Saarbrücken unter dem Motto „Digitaler Rechtsstaat" stattfinden wird, schließen unsere Broschüre ab. Themen dieser Broschüre sind: beA Rechtsprechung, Wiedereinsetzung wird selten gewährt beA Update 3.17 Frühjahrsanstrich für das beA Veranstaltungsankündigung: Online-Tagung „Künstliche Intelligenz in der Justiz" Think Tank Legal Tech nimmt seine Arbeit in NRW auf EDV-Gerichtstag 2023 Hürden bei der Verwaltungsdigitalisierung Kabinett beschließt digitale Fahrzeug-Zulassung Oberste Bundesgerichte nun auch auf Mastodon zu finden

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2020 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 4/2020 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Legal Tech und Mensch 4.0 Der digitale Wandel breitet seine Flügel auch über der Justiz aus! Wie, von wo aus und mit welchen Arbeitsmitteln wird man künftig innerhalb der Justiz arbeiten? In welchen Arbeitsstrukturen? Wo und in welchem Umfang werden digitale Technologien unter dem Stichwort „Legal Tech" Arbeitsabläufe unterstützen? Was sind geeignete Arbeitszeitmodelle und wie müssen wir unsere Gerichtsgebäude künftig planen? Was macht die digitale Arbeit mit dem sozialen Miteinander innerhalb der Gerichte? Diese und viele andere Fragen müssen die Verantwortlichen rechtsicher beantworten und die digitalen Werkzeuge sinnvoll einsetzen. Es gibt Neuigkeiten zum beA! Die neue beA Client Security muss bis zum 14.102020 geladen werden. Anwaltssoftwarehersteller waren gezwungen, kurzfristig Änderungen ihrer Software vorzunehmen. Das beA kann für den Antrag auf Überbrückungshilfe genutzt werden. Neue Rechtsprechung. Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Zwischenbericht Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses" Unionspolitiker fordern härteres Vorgehen gegen Internetkriminalität Koordinierungsstelle für Cybersicherheit in NRW Entwurf eines Registermodernisierungsgesetzes Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr 5/2019 - eBroschüre (PDF)
Elektronischer Rechtsverkehr 5/2019 - eBroschüre (PDF)

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem Laufenden sein über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Rechtsanwälte können sich nicht darauf berufen, dass sie wegen Problemen mit der beA-Bedienung nicht in der Lage sind, gerichtliche Dokumente zur Kenntnis zu nehmen. Sie sind verpflichtet, sich die Kenntnisse zur Nutzung dieser technischen Einrichtungen anzueignen. Umgekehrt sind die Gerichte nicht verpflichtet, den Rechtsanwälten Handlungsanweisungen zum Öffnen der über beA zugesandten Dokumente zu erteilen. Hierin liegt ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential, das es zu verhindern gilt. Immer mehr Legal-Tech-Anbieter in einem stetig wachsenden Markt machen sich in Deutschland auf den Weg, Verbrauchern eine Alternative zur klassischen Rechtsberatung zu geben. Wichtig ist, zu wissen, auf welchen Grundlagen das Geschäftsprinzip basiert und ob ggf. eine der Anwaltschaft vorbehaltene unzulässige Rechtsberatung vorliegt. Die künstliche Intelligenz nimmt einen immer größeren Raum ein! Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat in diesem Zusammenhang zwei interessante Projekte vorgestellt. Ziel des ersten Vorhabens ist, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern die Strafverfolgung von Kinderpornographie künftig mit Analysemethoden künstlicher Intelligenz zu unterstützen. Im zweiten Vorhaben geht es um den Einsatz künstlicher Intelligenz im Justizvollzug. Insbesondere die Suizidprävention steht auf dem Prüfstand. Künstliche Intelligenz beeinflusst bereits unser Alltagsleben und ist fast nicht mehr wegzudenken! Welche Auswirkungen hat die künstliche Intelligenz auf das Rechtsleben und die bei den deutschen Gerichten genutzten Rechtsinformationssysteme? Interessante Kurzberichte vom EDV-Gerichtstag, dem E-Government-Monitor 2019 sowie dem Monitor „Digitale Verwaltung" des Nationalen Normenkontrollrats runden die Broschüre ab. Die Themen dieser Ausgabe sind: Anwalt muss beA bedienen können Legal Tech in Deutschland Künstliche Intelligenz im Kampf gegen Kinderpornographie Künstliche Intelligenz in der JVA Künstliche Intelligenz und die Gerichte

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr 3/2019 - eBroschüre (PDF) - Schriftsätze und Anlagen formwirksam einreichen – klare Vorgaben des beA und eine unstimmige Entscheidung des BGH
Elektronischer Rechtsverkehr 3/2019 - eBroschüre (PDF) - Schriftsätze und Anlagen formwirksam einreichen – klare Vorgaben des beA und eine unstimmige Entscheidung des BGH

Seit dem 1.7.2019 gelten neue gesetzliche Anforderungen, wenn Sie Dokumente über das beA einreichen wollen: Zwingend zu beachten sind insofern nun Dateiformate, Dateimengen, Dateiumfang und Dateinamen. Wie Sie diese Vorgaben in Ihrer Kanzlei konkret umsetzen können und im elektronischen Rechtsverkehr auf der sicheren Seite sind, fassen wir in dieser Ausgabe zusammen. Verschaffen Sie sich u.a. Klarheit, warum Dokumente nur noch „in durchsuchbarer Form" übermittelt werden dürfen und wie Sie durchsuchbare PDFs erstellen können! Der BGH hat sich kürzlich mit der Frage befasst, ob ein als E-Mail-Anhang übersandter Schriftsatz als formwirksam eingereicht gelten kann. Trotz klarer gesetzlicher Regelungen scheint diese Entscheidung geeignet, in der Praxis für Unstimmigkeit zu sorgen: Kann es für eine wirksame Übersendung eines Schriftsatzes darauf ankommen, ob und wann er bei Gericht ausgedruckt wird? Folgen Sie in diesem Beitrag der Argumentation des BGH und der kritischen Betrachtung unserer Autorin. Die Digitalisierung der deutschen Verwaltung ist zweifellos eine Mammutaufgabe, sie scheint jedoch im Vergleich mit anderen Ländern hinterherzuhinken. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass z.B. Österreich und Estland diese Aufgabe meistern. Verschaffen Sie sich einen Eindruck, was bereits alles möglich ist bzw. hierzulande möglich sein könnte. Die Themen dieser Ausgabe sind: - Aktuelles zum beA - beA: Ab 1.7.2019 Dokumente nur noch in durchsuchbarer Form einreichen - Die Übersendung von Schriftsätzen per E-Mail zugleich Anmerkung zu BGH v. 8.5.2019 XII ZB/19 - Ein Blick über die Grenze Digitalisierung der Verwaltung im Vergleich

Regulärer Preis: 0,00 €
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 4/2022
Elektronischer Rechtsverkehr - eBroschüre (PDF), Ausgabe 4/2022

Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! KI in der Justiz was tut sich wirklich? Mit der vom Bundeskabinett Ende August beschlossenen Digitalstrategie will Deutschland bei der Digitalisierung zumindest in die Top-Ten in Europa aufsteigen ein ehrgeiziges Ziel, wenn man den Digitalisierungsrückstau in der Realität betrachtet, den vor allem die Corona-Pandemie sehr schmerzlich und unübersehbar offengelegt hat. Dabei lässt auch die Gesetzgebung manche Chance zur schnelleren Überwindung des Digitalisierungsdefizits aus. So ist zum 1.8.2022 die Neufassung des Nachweisgesetzes in Kraft getreten, die in Umsetzung einer EU-Richtlinie jedem Arbeitgeber umfangreiche Dokumentationspflichten auferlegt. So soll es künftig bis zu 2.000 EUR Bußgeld kosten, wenn Arbeitgeber Arbeitsverträge digital übermitteln. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Wo bleibt das Positive? Titelthema ist diesmal die KI, also die künstliche Intelligenz, über die aktuell sehr viel zu hören und zu lesen ist und mit der teilweise hohe Erwartungen, aber ebenso große Befürchtungen verbunden sind. Isabelle Biallaß informiert in ihrem Beitrag „Der Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz" über den Stand der Dinge. Und natürlich findet sich auch wieder ein „dickes Paket" zum beA in unserem Heft. Ilona Cosack hat dazu gleich 3 Beiträge beigesteuert. Themen dieser Broschüre sind: Der Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz beA Update 3.14 Vorbereitungen für die Gesellschaftspostfächer beA Geduldsprobe Schwierigkeiten bei Kartentausch, Fernsignatur und Softwareschnittstellen beA Gesellschaftspostfach

Regulärer Preis: 0,00 €