Seit dem 3.9.2018 ist das beA aktiv in der 3. Auflage dieser PDF-Broschüre wird auf die sich seither entwickelte Rechtsprechung eingegangen und diese umfassend dargestellt. Die Broschüre ist auf dem neuesten Stand und enthält die ergangenen Entscheidungen sowie die Änderungen des beA-Programms bis kurz vor Veröffentlichung der Broschüre. Auf 134 Seiten finden Sie praktische Hilfen ohne wissenschaftlichen Ballast. Wo und in welchen Fällen gibt es schon heute eine Pflicht zur elektronischen Einreichung? Was ist zu tun und zu lassen bei der Zustellung gegen elektronische Empfangsbekenntnisse? Wie können Verschwiegenheitspflicht und beA beispielsweise bei einem Kanzleiwechsel miteinander vereinbart werden? Auf diese Fragen gibt es bereits Antworten. Trotzdem bleiben auch einige Fragen offen; hier ist die Orientierung an den strengsten Anforderungen wichtig, doch was sind diese? Freuen Sie sich auf mehr Klarheit bei den nachstehenden Themen in unserer eBroschüre: Vertretung aus welchem beA, mit welcher Karte und mit welcher Signatur? Falsch eingetippter Name und nun? Zustellungsheilung bei nicht formgerechter Rücksendung des eEB macht noch nicht gesund! Wirksame Kontrolle von Eingangsbestätigungen oder: Wann darf die Frist gestrichen werden? Pflicht zur persönlichen beA-Nutzung, wenn das Fax streikt? Signaturprüfung wer und wann? und weitere aktuelle Themen Informieren Sie sich schnellstmöglich über die Auswirkungen und das konkrete Arbeiten mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach, damit Sie weiterhin ohne Reibungsverluste arbeiten können!
Schriftsätze, Erklärungen u.a. sind seit dem 1.1.2022 zwingend auf elektronischem Wege bei den Gerichten einzureichen. Natürlich gibt es nach wie vor bei Anwälten und ihren Mitarbei-tern viele Fragen zu Organisation, Umsetzung und Technik, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen. Ein hoher organisatorischer Aufwand, bei dessen Bewältigung wir Sie gerne unterstützen möchten. Was Sie zur Nutzung des beA wissen sollten, finden Sie hier praxisgerecht und leicht verständlich für Sie und Ihre Mitarbeiter zusammengestellt. Die neue Fernsignatur, das beA Fernsignaturpaket und die Basiskarte 2. Generation wurden ebenso eingearbeitet wie auch die Rechtsprechung bis einschließlich September 2022. Dabei wurde Wert darauf gelegt, die Anforderungen an eine wirksame Einreichung und die Postausgangskontrolle übersichtlich und tiefgreifend zu behandeln. Allein dem Zustellungsrecht ist ein Kapitel von nahezu 70 Seiten gewidmet. Zahlreiche Tipps, Handlungshinweise und Vorsorgemaßnahmen sowie Checklisten und ein praktisches Wörterbuch mit Fachabkürzungen runden das Werk ab.
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem Laufenden sein über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Es ist nicht mehr zu übersehen: Die Digitalisierung in Kanzleien und Gerichten nimmt Fahrt auf. Aktuelle Pressemeldungen wie die des ArbG Stuttgart oder des Hessischen LSG belegen, dass es schon heute Gerichte gibt, die ausschließlich das beA für die elektronische Übermittlung von Schriftsätzen nutzen. In unserer aktuellen Ausgabe können Sie sich einen Überblick verschaffen, wo der Abschied von Briefpost, Fax und Papierakte definitiv schon eingeläutet ist. Vor dem Hintergrund, dass spätestens ab 1.1.2022 und ggf. vorgezogen durch Rechtsverordnung der einzelnen Länder schon ab 1.1.2020! auch Rechtsanwälte ihre Schriftsätze nur noch elektronisch an die Gerichte übermitteln dürfen, kann es nur Vorteile bringen, die Arbeitsabläufe in der Kanzlei frühzeitig auf das beA umzustellen. Wie zweckmäßig hierbei die Verwendung der elektronischen Akte ist, zeigt unser erster Beitrag zur beA-Nutzung, in dem es diesmal um den Export von empfangenen und gesendeten Nachrichten geht. Anhand von Abbildungen können Sie die für den Export nötigen Schritte im beA-System nachvollziehen und erhalten hierbei wichtige Tipps aus Anwendersicht. Der „sichere Übermittlungsweg" vom beA zum Gericht kommt nicht immer ohne eine qualifizierte elektronische Signatur aus. Dies ist z.B. der Fall, wenn bei einem Räumungsprozess eine materiell-rechtlich formwirksame Erklärung abgegeben werden soll. Verschaffen Sie sich in unserem zweiten Beitrag die nötige Klarheit über abweichende haftungsrelevante Schriftformerfordernisse und die Möglichkeiten, diese zu wahren. Was ist eigentlich ein „strukturierter Parteivortrag" und wozu soll er dienen? Dieses Thema ist zwar nicht neu und wird kontrovers diskutiert, im Zuge der Digitalisierung des Rechts (Legal Tech) gewinnt es jedoch wieder an Bedeutung. Im dritten Beitrag dieser eBroschüre gibt unser Experte einen interessanten Einblick in die Möglichkeiten, die ein elektronisch erstellter strukturierter Parteivortrag bietet. Die Themen dieser Ausgabe sind: - beA nimmt Fahrt auf - Das beA und materiell-rechtliche Schriftformerfordernisse Augen auf im Räumungsprozess! - Es geht um Effektivierungspotenziale: Strukturierter Parteivortrag auch wenn ihn keiner will
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Corona deckt Schwachstellen auf Die zweite Corona-Welle hat uns voll erwischt und schlimmer zugeschlagen als die erste! Selbst die Regierung muss mittlerweile eingestehen, dass die Corona-Krise die digitale Rückständigkeit in vielen Bereichen Deutschlands schonungslos offengelegt hat. Zu viel Bürokratie, zu wenig Digitalisierung! Als Beispiele seien nur die Gesundheitsämter, Schulen und auch die oft fehlende Ausstattung im Homeoffice genannt. Und dann muss ja schließlich die Pandemie noch bekämpft und eingedämmt werden! Hier zeigt sich, dass der so hochgelobte Datenschutz diesem Bemühen eher hinderlich gegenüber steht. Auch bei umsichtiger Abwägung der Rechtsgüter Datenschutz und Gesundheit stellt sich die Frage, ob der Datenschutz Vorrang vor anderen Rechtsgütern haben sollte! Diese Ausgabe unserer e-Broschüre bietet Ihnen ausführliche Informationen zur verpflichtenden Einführung der E-Akte an deutschen Gerichten. Wie steht es mit Leistungsfähigkeit, Nutzen und etwaigen Problemen? Es gibt Neuigkeiten zum beA! Update macht Export einfacher Wird das Fax abgeschafft? Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Referentenentwurf des Gesetzes für den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs Zivilrichtertag 2021 Gerichtliche Videoverhandlung
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Jetzt beginnt die Praxis Start der aktiven Nutzungspflicht Seit 1.1.2022 besteht nun die lange angekündigte aktive Nutzungspflicht des beA für die Anwaltschaft und die Zeiten von Briefpost und Fax zum Gericht sind endgültig vorbei. Die gut darauf vorbereitete Kanzlei kann sich glücklich schätzen! Und wie sieht es bei den Empfängern der elektronisch eingehenden Dokumente aus, den Gerichten? Leider nicht so rosig! Gibt es nämlich noch keine gerichtliche e-Akte oder wird sie nur parallel zur weiterhin allein rechtsverbindlichen Papierakte geführt muss jedes elektronische Dokument bei Gericht erst ausgedruckt werden. Ökonomisch und ökologisch sehr sinnvoll! Ilona Cosack gibt Ihnen dazu, sowie zum verschobenen beA-Update 3.10 wertvolle Praxistipps. Nach den Vorgaben des Online-Zugangsgesetzes (OZG) sollten bis Ende 2022 insgesamt 575 Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger online angeboten werden. Das Online-Zugangsgesetz (OZG) ist mit ehrgeizigen Zielen gestartet, zum 30.9.2021 waren jedoch nur 84 der geplanten 575 Dienstleistungen in allen Gemeinden verfügbar. Gerade die Corona-Pandemie mit den geschlossenen Rathäusern hat aber gezeigt, wie notwendig ein reibungsloser Online-Zugang zu den notwendigen Verwaltungsleistungen ist. Dabei gibt es für den „Normalbürger", aber auch für professionelle Kommunikationspartner sehr unterschiedliche elektronischen Zugangsmöglichkeiten zu Justiz und Verwaltung. Hierüber informiert Dieter Kesper umfassend in seinem Beitrag. Themen dieser Broschüre sind: Start der aktiven Nutzungspflicht des beA zum 1.1.22: Jetzt beginnt die Praxis beA Update 3.10 verschoben Die elektronische Kommunikation mit Justiz und Verwaltung
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Freie Fahrt für die Video-Verhandlung? Kommt der Reformzug bei der Digitalisierung der Justiz endlich ins Rollen? Es hat ganz den Anschein! Am 1.1.2023 ist die elektronische Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts auf der Internetseite „www.recht.bund.de" gestartet. Jetzt werden Gesetze und Verordnungen des Bundes nur noch hier verkündet. Während die seit vielen Jahren schon in der ZPO geregelte Video-Verhandlung bei Gericht jahrelang ein Schattendasein führte, wurde sie in der Corona-Pandemie aus ihrem Dornröschenschlaf erweckt. Nach diesen sehr positiven Erfahrungen liegt jetzt der Referentenentwurf einer Reform der Videoverhandlung in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit aus dem BMJ vor. Isabelle Biallaß hat sich mit dem Entwurf intensiv befasst und gibt Ihnen einen Überblick über die geplanten Regelungen. Auch in dieser Ausgabe unserer e-Broschüre darf natürlich das Dauerthema beA nicht fehlen. Ilona Cosack informiert Sie über das für die anwaltliche Praxis wichtige beA Update 3.16 und das damit verbundene Aus für 32-Bit-Systeme. Themen dieser Broschüre sind: Reform der Videoverhandlung in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit beA Update 3.16: Aus für 32-Bit-Systeme
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Gerichtliche Videoverhandlung Titelthema dieser Ausgabe unserer e-Broschüre ist die Videoverhandlung in der Justiz, über die Marianne Vicari, Richterin am Amtsgericht Lüneburg unsere Leserinnen und Leser in ihrem Beitrag auch zu Perspektiven der Reform informiert. Ilona Cosack gibt sodann einen kurzen Überblick über das beA-Update auf die Version 3.30/Neuigkeiten bei der beA-App, informiert über das beA-Verbot für Sendungen von Nachrichten an die Finanzämter und den Beginn der beA-Nutzungspflicht beim VGH Baden-Württemberg. Ein weiteres „Schwergewicht" der heutigen Ausgabe der e-Broschüre ist der umfassende Überblick über die einschlägige Rechtsprechung des BGH zu praxisrelevanten Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs, die Ilona Cosack sofort mit hilfreichen Hinweisen für die praktische Arbeit in den Anwaltskanzleien verbunden hat. Die Fülle der seit unserem letzten Überblick ergangenen Rechtsprechung macht es erforderlich, diesen Überblick in der nächsten Ausgabe fortzusetzen. In der Diskussion steht die Notwendigkeit, dass die Ziviljustiz dringend den Anschluss an das digitale Zeitalter finden muss. Hier sind verschiedene Aktivitäten zu beobachten. So liegt inzwischen der Abschlussbericht der vom Bundesministerium der Justiz eingesetzten Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" vor. Themen dieser Broschüre sind: Die Videoverhandlung in der Justiz Perspektiven der Reform beA-Update auf die Version 3.30/Neuigkeiten bei der beA-App beA-Verbot für das Senden von Nachrichten an Finanzämter beA-Nutzungspflicht beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg beA Rechtsprechung Das müssen Rechtsanwälte beachten
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Neues vom beA Eine Menge Ärger steht ins Haus, wenn Fehler bei der Einreichung von Schriftsätzen im elektronischen Rechtsverkehr passieren! Wir helfen Ihnen, dieses „Fettnäpfchen" zu vermeiden! Außerdem zum beA! beA-Update Version 3.4 Die Pandemie macht mehr als deutlich, wie weit Deutschland aus welchen Gründen auch immer hinter der Digitalisierung hinterher hängt. Zahlreiche gesetzgeberische Aktivitäten wollen den Ausbau der Digitalisierung kräftig voranbringen! Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) bringt Licht ins Dunkel. Auch der Datenschutz spielt (leider) wieder eine Rolle. Selbst der Wissenschaftliche Beirat zweifelt den absoluten Vorrang des Datenschutzes vor allen anderen Rechtsgütern zumindest an! Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Digitalisierung und Zivilverfahren (Bericht vom Workshop des Instituts für das Recht der Digitalen Gesellschaft IRDG) Registermodernisierungsgesetz verkündet Bundesregierung will elektronische Wertpapiere einführen Zweites Open-Data-Gesetz und Datennutzungsgesetz Smart-eID-Gesetz: Auf Smartphone speicherbarer Online-Ausweis Zensus mithilfe elektronischer Verfahren verbilligen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Immer neue beA-Updates Diesmal trägt unsere e-Broschüre den Titel „Immer neue beA-Updates"; und damit sind wir schon bei dem Beitrag von Ilona Cosack, der Ihnen die entsprechenden Detail-Informationen für die Praxis liefert. Der zweite Hauptbeitrag dieser Ausgabe von Isabelle Biallaß befasst sich intensiv mit der aktiven Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs durch Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der elektronische Rechtsverkehr wird allerdings nur funktionieren, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Und da sieht z.B. der Deutsche Richterbund noch zahlreiche Baustellen bei der Digitalisierung der Justiz und bezweifelt, dass der Umstieg auf eine flächendeckend digitalisierte Justiz zum geplanten Termin 2026 gelingt. Dass Deutschland noch weiterhin das traurige Prädikat „Digitalisierungs-Entwicklungsland" beanspruchen kann, zeigt sich weiterhin in vielen Bereichen. Andererseits ist aber auch über Aktivitäten zu berichten, die Digitalisierung gerade im Bereich der elektronischen Gerichtsakte voranzutreiben. Weiter informieren wir über den BSI-Lagebericht „Alarmstufe Rot" bei Cybersicherheit, das Projekt Datenautobahn Strafsachen in Baden-Württemberg und die Grundsteinlegung für ein Kryptowertpapierregister. Themen dieser Broschüre sind: beA Updates Die aktive Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs durch Behörden Speyerer Digitalisierungswerkstatt 2./3.6.2022: online-Zivilklage und strukturierter Parteivortrag so könnte es funktionieren Projekt Datenautobahn Strafsachen in Baden-Württemberg Grundsteinlegung für ein Kryptowertpapierregister BSI-Lagebericht „Alarmstufe Rot" bei Cybersicherheit
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Wiedereinsetzung wird selten gewährt Immer wieder befassen sich BGH und die Obergerichte mit fehlerhaften Einreichungen über das beA. Diesem Thema hat sich Ilona Cosack angenommen und den Schwerpunkt dieser Ausgabe auf diese Rechtsprobleme ausgerichtet. Sie erhalten einen sehr wichtigen Überblick über die dazu ergangene teilweise sehr strenge Rechtsprechung und haben so die Chance, entsprechende Fehler zu vermeiden. Natürlich befasst sich auch diese Ausgabe der e-Broschüre wieder mit dem beA. Unter dem Titel „beA Update 3.17 Frühjahrsanstrich für das beA" informiert uns Ilona Cosack über dessen Neuerungen. Die Künstliche Intelligenz ist derzeit in aller Munde, und daher freuen wir uns, auf die Tagung zum Thema „Künstliche Intelligenz in der Justiz" hinweisen zu können, die am 25.5.2023 Online und in den Räumen des OLG Celle stattfindet und vom OLG Celle gemeinsam mit dem Deutschen EDV-Gerichtstag e.V. veranstaltet wird. Über Einzelheiten informiert der Beitrag von Isabelle Biallaß. Von besonderem Interesse ist dazu die unten wiedergegebene kurze Info über die Gründung des Think Tank Legal Tech in NRW. Einige kurze Hinweise zu „Hürden bei der Verwaltungsdigitalisierung", zur „digitalen Fahrzeug-Zulassung", zum „Auftritt der obersten Bundesgerichte beim Mastodon" und zum „Programm des diesjährigen EDV-Gerichtstages", der vom 13.-15.9.2023 in Saarbrücken unter dem Motto „Digitaler Rechtsstaat" stattfinden wird, schließen unsere Broschüre ab. Themen dieser Broschüre sind: beA Rechtsprechung, Wiedereinsetzung wird selten gewährt beA Update 3.17 Frühjahrsanstrich für das beA Veranstaltungsankündigung: Online-Tagung „Künstliche Intelligenz in der Justiz" Think Tank Legal Tech nimmt seine Arbeit in NRW auf EDV-Gerichtstag 2023 Hürden bei der Verwaltungsdigitalisierung Kabinett beschließt digitale Fahrzeug-Zulassung Oberste Bundesgerichte nun auch auf Mastodon zu finden
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! EU-Parlament macht Weg frei für KI-Gesetz Die künstliche Intelligenz (KI oder auch AI) ist in aller Munde. Es begann mit ChatGPT und wird inzwischen in allen Lebensbereichen thematisiert, natürlich auch im juristischen Bereich. Natürlich hat sich auch die EU mit der Thematik befasst und nach längeren durchaus kontroversen Diskussionen wurde jetzt vom EU-Parlament der AI-Act (auf Deutsch: Gesetz über künstliche Intelligenz) beschlossen Isabelle Biallaß berichtet! Welche Stolpersteine der Digitalisierung im Wege stehen, zeigt ein alltägliches Beispiel. Man ist bemüht, die durchaus schleppende Verbreitung des elektronischen Personalausweises zu verbessern, denn der ePerso spielt bei der Digitalisierung der Verwaltung eine zentrale Rolle. Allerdings können viele Bürger sich nicht online ausweisen, weil sie die Onlinefunktion des Ausweises nie aktiviert oder die sechsstellige PIN vergessen haben. Wird für den ePerso aber eine neue PIN gebraucht, kann/darf sie aber nicht digital übermittelt werden. Diese Liste lässt sich durchaus fortführen, z.B. hinsichtlich des Breitbandausbaus oder des Digitalen Bauantrages. Letzterer wurde großmundig angekündigt, scheiterte jedoch am politischen Hick-Hack und dauert daher wie so vieles andere in unserem Lande an unverhältnismäßig lange. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt …! Natürlich ist auch der „Dauerbrenner" beA wieder Thema unserer vorliegenden Ausgabe der e-Broschüre. Unsere Autorin Ilona Cosack berichtet über das beA Update 3.25. Anschließend gibt IlonaCosack noch einen umfassenden Überblick über die beA-Rechtsprechung mit dem Titel „Das müssen Rechtsanwälte beachten". Themen dieser Broschüre sind: Die Auswirkungen des AI-Acts auf die Justiz Neue beA-App der BRAK und beA Update 3.25 beA Rechtsprechung Das müssen Rechtsanwälte beachten Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz Barometer digitale Verwaltung Daueraufgabe Bürokratieentlastung Elektronische Beurkundung künftig auch in Präsenzverfahren möglich
Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" Teil 1 Titelthema dieser Ausgabe unserer e-Broschüre ist diesmal wie schon angekündigt der erste Teil der umfassenden Darstellung von Isabelle Biallaß über die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft". In die Diskussion über die notwendigen Maßnahmen, um in der Ziviljustiz den dringend erforderlichen Anschluss an das digitale Zeitalter zu finden, soll auch die Anwaltschaft von Anfang an aktiv eingebunden werden. Dies betrifft zum einen die Entwicklung digitaler Eingabesysteme zur Klageeinreichung, zum anderen die Konzeption einer Kommunikationsplattform, über die der Austausch zwischen Gerichten und Anwaltschaft im Zivilprozess erleichtert werden soll. Durch die Beteiligung der Anwaltschaft soll sichergestellt werden, dass die entwickelten Lösungen einen tatsächlichen Mehrwert für die Anwaltschaft schaffen und sich gut in die Arbeitsabläufe in den Kanzleien einfügen. Ilona Cosack gibt sodann einen kurzen Überblick über das beA-Update auf die Version 3.31 und 3.32. Außerdem bietet auch diese Ausgabe erneut einen umfassenden Überblick über die einschlägige Rechtsprechung zu praxisrelevanten Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs, die Ilona Cosack sofort mit hilfreichen Hinweisen für die praktische Arbeit in den Anwaltskanzleien verbunden hat. Außerdem behandelt die Broschüre einige weitere wichtige Themen rund um die Digitalisierung und ihre Schwächen in Deutschland. Themen dieser Broschüre sind: Die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" beA-Update auf die Version 3.31 und auf die Version 3.32 beA Rechtsprechung Das müssen Rechtsanwälte beachten Die erste komplett digitalisierte Juraklausur Deutschlands Legal tech Monitor BMJ erprobt digitalen Onlinedienst für Fluggastrechte Neue Version RESISCAN zum ersetzenden Scannen
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Corona als Herausforderung Corona als Chance! Bis zur Vollendung einer Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs in Justiz, Anwaltschaft und öffentlicher Verwaltung, die alle Möglichkeiten der IT vollständig nutzt und nicht auf der Stufe einer reinen elektronischen Kommunikation bei unveränderten Arbeitsabläufen stehen geblieben ist, wird es noch ein langer Weg sein. „Not macht (in Coronazeiten) erfinderisch!" Mobiles, dezentrales Arbeiten im Homeoffice unter Einsatz von Videokonferenzen usw. hat einen längst notwendigen Schub gebracht. Vieles, was vorher fast undenkbar war, ist mittlerweile „dank" Corona tägliche Praxis! So auch (vermehrt) in der Gerichtspraxis! Hier gilt es, die Digitalisierung mithilfe der Politik schnellstens auf den Stand zu bringen, der reibungsloses Arbeiten in jedweder Hinsicht ermöglicht. Die Themen dieser Ausgabe sind: beA: neuer Support und Service-Desk Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Justiz (weitere Anwendungsfälle) Ausgewählte Rechtsprechung zum ERV Digitales Verfahrensmanagement in Österreich Deutscher EDV-Gerichtstag 2020 digital Hände weg vom Computerfax
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Corona lässt nicht locker! Der Nationale Normenkontrollrat stellt fest: „Die Pandemie hat das Land noch immer fest im Griff. Zwar sind Erleichterungen absehbar, doch noch herrscht Krisenstimmung. Deutschland ist unzufrieden mit sich selbst. Unzufrieden mit einer mangelnden strategischen Weitsicht, mit komplizierten Abstimmungs- und Entscheidungs-strukturen, mit aufwändigen Lösungen und bürokratischen Abläufen allen voran, mit der fehlenden Digitalisierung in Verwaltung, Bildungs- und Gesundheitswesen." Allerdings sind zumindest kleine Erfolge mittlerweile sichtbar, so z.B. hinsichtlich der Videoverhandlungen bei Gericht, die schon längst in § 128 ZPO normiert sind! Im Zuge dessen hat die Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses" rechtspolitische Aktivitäten gefordert, die die Digitalisierung im Zivilprozess noch vor der Bundestagswahl vorantreiben sollen. Wie immer bietet die eBroschüre einen aktuellen Beitrag zum beA, diesmal zum Thema: beA Rechtsprechung: Fehlbedienung vermeiden Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Telefax ist nicht datenschutzkonform Notartag 2021: Notare als „Vorreiter der Digitalisierung „Einheitliches Unternehmenskonto" für die Kommunikation mit Behörden Das Registermodernisierungsgesetz Länderübergreifende Justiz-Zusammenarbeit vereinbart Identitätsüberprüfung nach dem Geldwäschegesetz
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Basisdokument und smarte Klage-Tools Diesmal trägt unsere e-Broschüre den Titel „Basisdokument und smarte Klage-Tools" und nimmt damit Bezug auf den gleichnamigen Beitrag von Prof. Dr. Ralf Köbler, Präsident des Landgerichts Darmstadt, der sich schon seit Jahren führend an der Diskussion um neue und zeitgemäße Wege für die Durchführung gerichtlicher Verfahren beteiligt und hier wieder einmal einen interessanten Vorschlag erläutert. Der zweite Hauptbeitrag dieser Ausgabe von Ilona Cosack befasst sich natürlich mit dem beA. Außerdem liefern wir Ihnen weitere Informationen rund um die Digitalisierung in Justiz und öffentlicher Verwaltung. Selbst die Satire-Sendung heute-show kritisierte zuletzt die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes OZG und die Verwaltungsdigitalisierung. Deutschland liege weit abgeschlagen in Bezug auf den Stand der Online-Behördendienste und könne bei so einem Tempo auch keine großen Sprünge nach vorne machen. Und die Situation in der Justiz hat auch noch um eine positive Formulierung zu verwenden erhebliches Optimierungspotential. Die Anwaltschaft hat das Gefühl, in Vorleistung gegangen zu sein, um gerichtliche Druckstraßen zu beliefern. Themen dieser Broschüre sind: Basisdokument und smarte Klage-Tools Themen des diesjährigen EDV-Gerichtstages Neue beA-Updates V 3.12 und 3.13 beA und eBO jetzt mçglich Informationen zur Digitalisierung
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Chat GPT schafft das Abitur ChatGPT ist in aller Munde und schafft inzwischen sogar das Abitur! „Künstliche Intelligenz" (KI) ist offenbar überall auf dem Vormarsch, und macht natürlich auch vor Justiz und Anwaltschaft nicht halt. Daher ist es sachgerecht, sich in allen Lebensbereichen mit dieser völlig neuen, geradezu revolutionären Technik zu befassen. Daher auch in dieser Ausgabe noch einmal ein Hinweis auf die am 25.5.2023 durchgeführte Veranstaltung des OLG Celle und des Deutschen EDV-Gerichtstages „Künstliche Intelligenz in der Justiz". Hierzu passt die Information, dass NRW und Bayern gemeinsam ein „ChatGPT-Analogon" für die Justiz entwickeln. Der inhaltliche Schwerpunkt dieser Ausgabe unserer e-Broschüre liegt wie könnte es anders sein bei den Praxisfragen rund um die elektronische Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Justiz, die wieder von unserer Autorin Ilona Cosack behandelt werden. Im Anschluss an ihren Beitrag in der vorigen Ausgabe der e-Broschüre mit dem Titel „Wiedereinsetzung wird selten gewährt" zeigt sie uns diesmal „Wann ist Ersatzeinreichung möglich?". Außerdem gibt sie eine Vorausschau auf das beA Update 3.18, das voraussichtlich im Juni 2023 in Betrieb gehen wird. Abgerundet wird der Themenbereich durch Rechtsprechung zum beA und beSt. Themen dieser Broschüre sind: ChatGPT schafft das Abitur Veranstaltung „Künstliche Intelligenz in der Justiz" NRW und Bayern entwickeln „ChatGPT-Analogon" für die Justiz beA Update 3.18 Voraussichtliche Inbetriebnahme im Juni 2023 beA Wann ist Ersatzeinreichung möglich beA- und beSt-Rechtsprechung Bundesregierung beschließt digitales Bürgerkonto
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Fristablauf 30.6.2024 für den Austausch der beA-Mitarbeiterkarten und Softwarezertifikate Ab dem 1.7.2024 werden die alten Sicherheits-Token beim beA gesperrt! Lesen Sie Sie dazu unbedingt die Hinweise von Ilona Cosack in ihrem Beitrag zum Austausch der beA Mitarbeiterkarten und Softwarezertifikate. Die Digitalisierung der Justiz geht im Zeitlupen-Tempo voran. Immerhin können wir in dieser Ausgabe über die jetzt endlich beschlossenen Neuregelungen zur gerichtlichen Video-Verhandlung (§ 128a ZPO) und den Referentenentwurf zum Online-Verfahren berichten. Bereits weiter gedacht haben die Präsidenten und Präsidentinnen vom BGH, den OLGs und dem KG sowie dem BayObLG mit der Verabschiedung ihrer „Münchener Thesen"; ebenfalls in diese Richtung geht die vom BMJ eingerichtete Reformkommission. Auch darüber ein kurzer Bericht. Natürlich ist auch der „Dauerbrenner" beA wieder Thema unserer vorliegenden Ausgabe der e-Broschüre. Unsere Autorin Ilona Cosack berichtet über die beA Updates 3.26 und 3.27. Anschließend gibt IlonaCosack wieder einen umfassenden Überblick über die beA-Rechtsprechung mit dem Titel „Das müssen Rechtsanwälte beachten". Themen dieser Broschüre sind: Austausch der beA-Mitarbeiterkarten und Softwarezertifikate beA Update 3.26 (Mai/Juni) und 3.27 (Ende Juni) Gerichtliche Video-Verhandlung (Neuregelung des § 128a ZPO) Referentenentwurf zum Online-Verfahren Reformkommission des BMJ und Münchner Thesen Update für die digitale Verwaltung Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren wird digitaler beA Rechtsprechung Das müssen Rechtsanwälte beachten EDV-Gerichtstag 2024
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" Teil 2 Titelthema dieser Ausgabe unserer e-Broschüre ist diesmal wie schon angekündigt der zweite Teil der umfassenden Darstellung von Isabelle Biallaß über die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft". Dieser Abschlussbericht war auch Thema der diesjährigen Justizministerkonferenz vom 4. bis 6.6.2025 im sächsischen Bad Schandau. Die Ministerinnen und Minister betonten nicht zum ersten Mal den umfassenden Einsatz digitaler Werkzeuge als eine zentrale Voraussetzung für einen modernen und bürgernahen Zivilprozess. Bereits begonnene Maßnahmen sollen fortgeführt und weiterentwickelt werden etwa die Entwicklung eines Bund-Länder-Justizportals, die Erprobung einer bundeseinheitlichen Kommunikationsplattform sowie die Erprobung eines Online-Verfahrens. Zudem bitten die Ministerinnen und Minister den E-Justice-Rat, die technischen Handlungsempfehlungen auf Umsetzbarkeit und Aufwand zu prüfen, um die Ergebnisse in die strategische Planung einfließen lassen zu können. Erneut thematisiert wurde schließlich das Ziel einer bundeseinheitlichen Justizcloud, das auch schon Thema beim Digitalgipfel im November 2024 war. Es wurde beschlossen, noch in diesem Jahr mit dem Aufbau einer gemeinsamen Cloud-Infrastruktur für justizbezogene IT-Anwendungen von Bund und Ländern zu beginnen. Die Leitung des Aufbaustabes übernimmt Baden-Württemberg, dort soll auch der Sitz des Aufbaustabes sein. Wir berichten auch über weitere Einzelheiten des Bund-Länder-Digitalgipfels. Themen dieser Broschüre sind: Die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" Teil 2 Bund-Länder-Digitalgipfel Niedersachsen entwickelt Beweismittelcloud Elektronische Beurkundung Grenzüberschreitender Zugang zu E-Beweisen KI-Premiere an der Fakultät für Rechtswissenschaft in Bielefeld Millionen Deutsche leben offline Kl und das anwaltliche Berufsgeheimnis beA-Update auf die Version 4.0 Achtung beim Senden an Gerichtsvollzieher
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! KI in der Justiz was tut sich wirklich? Mit der vom Bundeskabinett Ende August beschlossenen Digitalstrategie will Deutschland bei der Digitalisierung zumindest in die Top-Ten in Europa aufsteigen ein ehrgeiziges Ziel, wenn man den Digitalisierungsrückstau in der Realität betrachtet, den vor allem die Corona-Pandemie sehr schmerzlich und unübersehbar offengelegt hat. Dabei lässt auch die Gesetzgebung manche Chance zur schnelleren Überwindung des Digitalisierungsdefizits aus. So ist zum 1.8.2022 die Neufassung des Nachweisgesetzes in Kraft getreten, die in Umsetzung einer EU-Richtlinie jedem Arbeitgeber umfangreiche Dokumentationspflichten auferlegt. So soll es künftig bis zu 2.000 EUR Bußgeld kosten, wenn Arbeitgeber Arbeitsverträge digital übermitteln. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Wo bleibt das Positive? Titelthema ist diesmal die KI, also die künstliche Intelligenz, über die aktuell sehr viel zu hören und zu lesen ist und mit der teilweise hohe Erwartungen, aber ebenso große Befürchtungen verbunden sind. Isabelle Biallaß informiert in ihrem Beitrag „Der Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz" über den Stand der Dinge. Und natürlich findet sich auch wieder ein „dickes Paket" zum beA in unserem Heft. Ilona Cosack hat dazu gleich 3 Beiträge beigesteuert. Themen dieser Broschüre sind: Der Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz beA Update 3.14 Vorbereitungen für die Gesellschaftspostfächer beA Geduldsprobe Schwierigkeiten bei Kartentausch, Fernsignatur und Softwareschnittstellen beA Gesellschaftspostfach
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Elektronischer Rechtsverkehr - Digitalverbände ziehen eine kritische Zwischenbilanz auch für die Justiz? Die Digitalverbände ziehen eine kritische Zwischenbilanz zu den Digitalisierungsvorhaben der Regierung leider muss man sagen „wieder einmal". Nach ihrem Regierungsantritt hatte sich die neue Bundesregierung ein ambitioniertes Programm zur Digitalisierung Deutschlands vorgenommen, um den schon damals bestehenden erheblichen digitalen Rückstand in Deutschland aus den Versäumnissen der Vergangenheit aufzuholen. Aber gilt diese Bewertung auch für die Justiz? Isabelle Biallaß hat sich den „Bitkom „Monitor Digitalpolitik" für das Justizressort" näher angesehen und kommt zu einem differenzierteren Ergebnis. In ihrer Klausurtagung in Meseberg hat sich die Bundesregierung nach dem Austausch mit KI-Experten auf eine neue Datenstrategie geeinigt. Sie enthält auch wichtige Eckpunkte zum Einsatz von KI. Man kann gespannt sein auf die zukünftige Entwicklung. In der Vergangenheit mangelte es nur selten an Plänen und Projekten, jedoch ließ die zeitnahe Umsetzung vielfach zu wünschen übrig. Das gilt auch für den wieder einmal beschworenen Bürokratieabbau. Selbstverständlich kommen auch die Praxisfragen rund um die elektronische Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Justiz zu Wort. Ilona Cosack berichtet über das „beA Update 3.19 und 3.20 Neue Optik im Anmeldebereich und technische Änderungen" sowie den „beA Kartentausch für Mitarbeitende" und bringt Sie damit wieder praxisgerecht auf den aktuellen Stand. Themen dieser Broschüre sind: Auswertung des Bitkom „Monitors Digitalpolitik" für das Justizressort beA Update 3.19 und 3.20 Neue Optik im Anmeldebereich und technische Änderungen beA Kartentausch für Mitarbeitende
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! EDV-Gerichtstag 2024: Recht im Umbruch KI als Gamechanger? Vom 11.9.2024 bis zum 13.9.2024 fand in Saarbrücken unter dem Motto „Recht im Umbruch KI als Gamechanger?"der 33. Deutsche EDV-Gerichtstag statt. Ilona Cosack hat über Ihre Eindrücke bei der Veranstaltung für unsere Leserinnen und Leser einen umfassenden Bericht verfasst. Weiter bieten wir Ihnen Informationen über den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit", den Regierungsentwurf zur elektronischen Präsenzbeurkundung, die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs zum Bundesverfassungsgericht sowie das Assistenzprogramm AKIRA zur Aktenstrukturierung in Baden-Württemberg. Last but not least informiert Ilona Cosack auch wieder über Aktuelles beim beA, diesmal über das Update 3.28 vom September 2024, das mit einer neuen Optik und Änderungen bei der Bedienung aufwartet. Themen dieser Broschüre sind: KI als Gamechanger? Bericht aus der Zukunftswerkstatt des EDVGT beA Update 3.28 (September 2024) Neue Optik und Änderungen bei der Bedienung Digitaler Zivilprozess: Neues Online-Verfahren wird erprobt Gesetzentwurf zur elektronischen Präsenzbeurkundung Elektronischer Rechtsverkehr auch zum BVerfG Assistenzprogramm AKIRA zur Aktenstrukturierung in Baden-Württemberg
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Die Digitalstrategie der Bundesregierung für die Justiz Eigentlich sollte man sich in diesen Tagen fröhlich auf das Weihnachtsfest vorbereiten, aber vor allem der verbrecherische Angriffskrieg Russlands in der Ukraine und die dadurch ausgelösten Energieprobleme stehen einer unbeschwerten Weihnachtsstimmung deutlich im Wege. Aber auch die alltäglichen Probleme machen keine Freude. In vielen Bereichen zeigt sich eine überbordende Bürokratie, die zudem auch in der Umsetzung gehemmt wird, nicht nur durch den allgemeinen Personalmangel, sondern auch durch weitgehend fehlende Digitalisierung. Das bedeutet in der Praxis Papieranträge statt online-Beantragung und verwaltungsintern Aktentransport von Amt zu Amt statt gleichzeitige und parallele Bearbeitung in elektronischen Akten. All das lähmt und kostet unnötig Kraft. Daher gibt es Veranlassung, die „Digitalstrategie der Bundesregierung für die Justiz" einmal näher zu betrachten. Unsere Autorin Isabelle Biallaß gibt in ihrem Beitrag darüber einen umfassenden Überblick. Aber natürlich darf auch das beA in dieser Ausgabe nicht fehlen hierzu berichtet Ilona Cosack über „beA Update 3.15 XJustiz-Version und weitere Features". Themen dieser Broschüre sind: Die Digitalstrategie der Bundesregierung für die Justiz beA Update 3.15 XJustiz-Version und weitere Features Güterrechtsregister an Amtsgerichten vor dem Aus Digitalisierung der Standesämter
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Digitalisierungsinitiative für die Justiz Das Kernthema dieser Ausgabe der letzten im laufenden Jahr ist die „Digitalisierungsinitiative Justiz". Dabei handelt es sich um einen bunten Strauß von Maßnahmen, die mit erheblichen Zuwendungen aus dem Haushalt gefördert werden. Weiter enthält unsere Broschüre einen Bericht über den diesjährigen EDV-Gerichtstag, der nach coronabedingter Unterbrechung erstmals wieder in Saarbrücken stattfinden konnte und an dem wieder eine große Zahl von Besucherinnen und Besuchern teilgenommen haben. Der eGovernment Monitor 2023 der Initiative D21 und der Technischen Universität München zeigt, dass 42 % der Bürger und Bürgerinnen mit dem derzeitigen Angebot an digitalen Behördenleistungen nicht zufrieden sind. Das Kabinett hat Eckpunkte zum Bürokratieabbau beschlossen und das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) auf den Weg gebracht. Die lfd. Nr. IV des Gesetzes macht deutlich, dass auch nach den Vorläufergesetzen immer noch ein hoher Handlungsbedarf besteht, den allgemein beklagten Bürokratiedschungel in Deutschland noch weiter gründlich zu durchforsten und die immer noch vorhandenen vielfältigen bürokratischen Hindernisse zu beseitigen. Fast täglich liest man in der Tagespresse von solchen unnötigen Hemmnissen, die in vielen Bereichen notwendige Entwicklungen erschweren, verzögern oder gar vollständig verhindern. Hier bleibt sicherlich noch viel zu tun, die in langen Jahren gewachsene bürokratische Verkrustung aufzubrechen. Themen dieser Broschüre sind: Digitalisierungsinitiative für die Justiz Bericht über den 32. Deutschen EDV-Gerichtstag vom 13. bis zum 15.9.2023 in Saarbrücken Chat GPT 4.0 besteht Steuerberaterprüfung Angebot an notariellen Online-Verfahren erweitert Besorgniserregende Zunahme von Cybercrime eGovernment Monitor 2023 Kabinett beschließt Eckpunkte zum Bürokratieabbau E-Akte beim BVerwG Streit um Verschlüsselung der anwaltlichen E-Mails in Bremen beA Update 3.21 und 3.22 Umstellung auf die XJustiz-Version 3.4.1 und neue beA Client Security