Der seit vielen Jahren bewährte und beliebte Taschenassistent „Anwalt 2021" mit Daten, Tabellen und Informationen ist soeben in aktualisierter Neuauflage erschienen. Für Sie als Rechtsanwalt ist das Büchlein im PDF-Format ein nützlicher Begleiter, in dem Sie vom Arbeitsrecht über das Gebührenrecht bis zum Verkehrsrecht viele wichtige Informationen finden. Der Taschenassistent 2021 überzeugt durch die übersichtliche Aufbereitung seines topaktuellen Inhalts. Vor allem wenn Sie unterwegs sind, ist der „Anwalt 2021" Ihre schnelle und unkomplizierte Informa-tionsbeschaffung und das kostenlos! Aus dem Inhalt: Gebührenrecht Allgemeine Informationen Arbeit und Soziales Mietrecht Bauvertragsrecht Unterhalt und Indizes Verkehrsrecht Geld Zinsen Pfändung Steuerrecht Berufsrecht Prozessfinanzierung
Als verantwortlicher Betreiber einer Website trägt der Rechtsanwalt das volle Haftungsrisiko dies gilt für die eigene Internetpräsenz ebenso wie für Profile in den gängigen sozialen Medien. Daher ist es für Rechtsanwälte, die sich in ihrem Arbeitsalltag, z.B. aufgrund einer anderen Spezialisierung, nicht mit den einschlägigen Rechtsfragen beschäftigen, ein Muss, sich das erforderliche Basiswissen aus dem teilweise unübersichtlichen „Sammel-Rechtsgebiet" Onlinerecht anzueignen, wenn sie auch in eigener Sache rechtssicher handeln wollen. Dieser Ratgeber dient dazu, dem Leser einen schnellen und gezielten Überblick über alle Aspekte einer rechtssicheren Anwalts-Website zu verschaffen. Er ist als Arbeitshilfe für Rechtsanwälte konzipiert, die sich selbst das nötige Know-how aneignen und mit Hilfe von Musterformulierungen, Beispielen und Checklisten direkt in die Praxis umsetzen wollen. Sowohl beim Erstellen einer neuen als auch zur Überprüfung einer bereits bestehenden möglicherweise von Dritten bzw. „Nichtjuristen" erstellten und gepflegten anwaltlichen Internetpräsenz kann der Ratgeber, in den vertieftes Fachwissen sowie jahrelange praktische Erfahrung mit dem Betrieb von Internetpräsenzen, Portalen, Blogs u.Ä. eingeflossen sind, genutzt werden.
Der elektronische Rechtsverkehr kommt - seien Sie vorbereitet Seit Oktober 2013 gibt es das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Zudem liegt bereits der Referentenentwurf zur verbindlichen Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen vor. An gesetzlichen Regelungen zur Einführung einer elektronischen Akte im Notariat und einem zentralen elektronischen Urkundenarchiv nach österreichischem Vorbild wird ebenfalls gearbeitet. Dabei ist der gesetzlich vorgegebene Zeitplan ambitioniert: 1.1.2016: alle Anwälte müssen elektronisch erreichbar sein 1.1.2018: bundesweit ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs möglich bei freiwilliger Nutzung 1.1.2020: Länder können elektronischen Rechtsverkehr verpflichtend anordnen 1.1.2022: Bundesweite Verpflichtung der „professionellen Einreicher" zum elektronischen Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Strafverfahrens) und bei den Fachgerichten. Kurzum: Die Zeit, in der man das Thema übergehen konnte, ist vorbei. Daher werden Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die eBroschüren-Reihe liefert den Anwaltskanzleien aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis.
Neue eBroschüreDie Wahl der passenden juristischen Datenbank Anwaltliche Praxis wird nicht nur vom Know-how des Juristen bestimmt. Auch seine Arbeitsmittel spielen eine große Rolle für Effizienz und Qualität. Zu den wichtigsten zählt hier die juristische Datenbank ob es um eine juristischen Fragestellung oder die Recherche rechtlicher Sachverhalte geht , sie kommt stets zum Einsatz. Wie findet man heraus welche sowohl aus fachlicher als auch aus technischer Sicht das beste Produkt für die eigene Kanzleiarbeit und das eigene Fachgebiet ist? Das erläutert Datenbank-Experte Christian Rekop in der eBroschüre „Die Wahl der passenden juristischen Datenbank“. Dabei beschreibt er sowohl die Literatur als auch den Umfang der unterschiedlichen Produkte. Leser bekommen mit der eBroschüre eine kompakte und dennoch fundierte Entscheidungshilfe für die Auswahl der passenden Datenbank. Aus dem Inhalt: Wie umfangreich sollte die Suchmaschinentechnik einer Datenbank sein? Was sind die Vor- und Nachteile der digitalen Recherche? Marktübersicht: tabellarische Übersicht mit Inhalten und Kosten relevanter Produkte Jetzt kostenlos als Download (PDF) verfügbar!
Neue eBroschüreWie Rechtsanwaltskanzleien Honorare sichern und liquide bleiben Leitfaden Verrechnungsstellen: Rechtliches, Arten, Ablauf, Kosten Kaum ein Rechtsanwalt ist nicht von teilweisen oder totalen Forderungsausfällen betroffen. Mehrmonatige Außenstände sind keine Seltenheit. Häufig kämpfen dann die Rechtsanwaltskanzleien selbst mit Liquiditätsproblemen. Damit dies nicht so weit kommt, sollten Rechtsanwälte frühzeitig ein effektives Forderungsmanagement entwickeln. Eine Möglichkeit, die seit 2008 auch Rechtsanwälten zugänglich ist, ist die Beauftragung einer Verrechnungsstelle. Viele Rechtsanwälte scheuen dieses Forderungsmanagement durch Factoring aufgrund von Vorurteilen und fehlenden Kenntnissen in der Praxis. Die kostenlose eBroschüre aus dem Deutschen Anwaltverlag durchleuchtet auf 20 Seiten knapp und verständlich alle Aspekte des Themas und zeigt auf, wie Factoring für Rechtsanwälte funktionieren kann. So erhalten Sie eine umfangreiche Informationsgrundlage zum Factoring für Rechtsanwälte. Aus dem Inhalt: Gründe für Forderungsausfälle Finanzierungsmöglichkeiten für Rechtsanwälte Rechtliche Aspekte des Factorings Funktionen des Factorings (Finanzierungs-, Dienstleistungs- und Versicherungsfunktion) Arten des Factorings Übersicht, Kosten und Voraussetzungen Praktischer Ablauf Vor- und Nachteile des Factorings Erfahrungen aus der Praxis Weiterführende Literatur
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem Laufenden sein über das beA und den elektronischen Rechtsverkehr! Es ist nicht mehr zu übersehen: Die Digitalisierung in Kanzleien und Gerichten nimmt Fahrt auf. Aktuelle Pressemeldungen wie die des ArbG Stuttgart oder des Hessischen LSG belegen, dass es schon heute Gerichte gibt, die ausschließlich das beA für die elektronische Übermittlung von Schriftsätzen nutzen. In unserer aktuellen Ausgabe können Sie sich einen Überblick verschaffen, wo der Abschied von Briefpost, Fax und Papierakte definitiv schon eingeläutet ist. Vor dem Hintergrund, dass spätestens ab 1.1.2022 und ggf. vorgezogen durch Rechtsverordnung der einzelnen Länder schon ab 1.1.2020! auch Rechtsanwälte ihre Schriftsätze nur noch elektronisch an die Gerichte übermitteln dürfen, kann es nur Vorteile bringen, die Arbeitsabläufe in der Kanzlei frühzeitig auf das beA umzustellen. Wie zweckmäßig hierbei die Verwendung der elektronischen Akte ist, zeigt unser erster Beitrag zur beA-Nutzung, in dem es diesmal um den Export von empfangenen und gesendeten Nachrichten geht. Anhand von Abbildungen können Sie die für den Export nötigen Schritte im beA-System nachvollziehen und erhalten hierbei wichtige Tipps aus Anwendersicht. Der „sichere Übermittlungsweg" vom beA zum Gericht kommt nicht immer ohne eine qualifizierte elektronische Signatur aus. Dies ist z.B. der Fall, wenn bei einem Räumungsprozess eine materiell-rechtlich formwirksame Erklärung abgegeben werden soll. Verschaffen Sie sich in unserem zweiten Beitrag die nötige Klarheit über abweichende haftungsrelevante Schriftformerfordernisse und die Möglichkeiten, diese zu wahren. Was ist eigentlich ein „strukturierter Parteivortrag" und wozu soll er dienen? Dieses Thema ist zwar nicht neu und wird kontrovers diskutiert, im Zuge der Digitalisierung des Rechts (Legal Tech) gewinnt es jedoch wieder an Bedeutung. Im dritten Beitrag dieser eBroschüre gibt unser Experte einen interessanten Einblick in die Möglichkeiten, die ein elektronisch erstellter strukturierter Parteivortrag bietet. Die Themen dieser Ausgabe sind: - beA nimmt Fahrt auf - Das beA und materiell-rechtliche Schriftformerfordernisse Augen auf im Räumungsprozess! - Es geht um Effektivierungspotenziale: Strukturierter Parteivortrag auch wenn ihn keiner will
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Corona deckt Schwachstellen auf Die zweite Corona-Welle hat uns voll erwischt und schlimmer zugeschlagen als die erste! Selbst die Regierung muss mittlerweile eingestehen, dass die Corona-Krise die digitale Rückständigkeit in vielen Bereichen Deutschlands schonungslos offengelegt hat. Zu viel Bürokratie, zu wenig Digitalisierung! Als Beispiele seien nur die Gesundheitsämter, Schulen und auch die oft fehlende Ausstattung im Homeoffice genannt. Und dann muss ja schließlich die Pandemie noch bekämpft und eingedämmt werden! Hier zeigt sich, dass der so hochgelobte Datenschutz diesem Bemühen eher hinderlich gegenüber steht. Auch bei umsichtiger Abwägung der Rechtsgüter Datenschutz und Gesundheit stellt sich die Frage, ob der Datenschutz Vorrang vor anderen Rechtsgütern haben sollte! Diese Ausgabe unserer e-Broschüre bietet Ihnen ausführliche Informationen zur verpflichtenden Einführung der E-Akte an deutschen Gerichten. Wie steht es mit Leistungsfähigkeit, Nutzen und etwaigen Problemen? Es gibt Neuigkeiten zum beA! Update macht Export einfacher Wird das Fax abgeschafft? Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Referentenentwurf des Gesetzes für den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs Zivilrichtertag 2021 Gerichtliche Videoverhandlung
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Jetzt beginnt die Praxis Start der aktiven Nutzungspflicht Seit 1.1.2022 besteht nun die lange angekündigte aktive Nutzungspflicht des beA für die Anwaltschaft und die Zeiten von Briefpost und Fax zum Gericht sind endgültig vorbei. Die gut darauf vorbereitete Kanzlei kann sich glücklich schätzen! Und wie sieht es bei den Empfängern der elektronisch eingehenden Dokumente aus, den Gerichten? Leider nicht so rosig! Gibt es nämlich noch keine gerichtliche e-Akte oder wird sie nur parallel zur weiterhin allein rechtsverbindlichen Papierakte geführt muss jedes elektronische Dokument bei Gericht erst ausgedruckt werden. Ökonomisch und ökologisch sehr sinnvoll! Ilona Cosack gibt Ihnen dazu, sowie zum verschobenen beA-Update 3.10 wertvolle Praxistipps. Nach den Vorgaben des Online-Zugangsgesetzes (OZG) sollten bis Ende 2022 insgesamt 575 Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger online angeboten werden. Das Online-Zugangsgesetz (OZG) ist mit ehrgeizigen Zielen gestartet, zum 30.9.2021 waren jedoch nur 84 der geplanten 575 Dienstleistungen in allen Gemeinden verfügbar. Gerade die Corona-Pandemie mit den geschlossenen Rathäusern hat aber gezeigt, wie notwendig ein reibungsloser Online-Zugang zu den notwendigen Verwaltungsleistungen ist. Dabei gibt es für den „Normalbürger", aber auch für professionelle Kommunikationspartner sehr unterschiedliche elektronischen Zugangsmöglichkeiten zu Justiz und Verwaltung. Hierüber informiert Dieter Kesper umfassend in seinem Beitrag. Themen dieser Broschüre sind: Start der aktiven Nutzungspflicht des beA zum 1.1.22: Jetzt beginnt die Praxis beA Update 3.10 verschoben Die elektronische Kommunikation mit Justiz und Verwaltung
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Freie Fahrt für die Video-Verhandlung? Kommt der Reformzug bei der Digitalisierung der Justiz endlich ins Rollen? Es hat ganz den Anschein! Am 1.1.2023 ist die elektronische Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts auf der Internetseite „www.recht.bund.de" gestartet. Jetzt werden Gesetze und Verordnungen des Bundes nur noch hier verkündet. Während die seit vielen Jahren schon in der ZPO geregelte Video-Verhandlung bei Gericht jahrelang ein Schattendasein führte, wurde sie in der Corona-Pandemie aus ihrem Dornröschenschlaf erweckt. Nach diesen sehr positiven Erfahrungen liegt jetzt der Referentenentwurf einer Reform der Videoverhandlung in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit aus dem BMJ vor. Isabelle Biallaß hat sich mit dem Entwurf intensiv befasst und gibt Ihnen einen Überblick über die geplanten Regelungen. Auch in dieser Ausgabe unserer e-Broschüre darf natürlich das Dauerthema beA nicht fehlen. Ilona Cosack informiert Sie über das für die anwaltliche Praxis wichtige beA Update 3.16 und das damit verbundene Aus für 32-Bit-Systeme. Themen dieser Broschüre sind: Reform der Videoverhandlung in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit beA Update 3.16: Aus für 32-Bit-Systeme
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Gerichtliche Videoverhandlung Titelthema dieser Ausgabe unserer e-Broschüre ist die Videoverhandlung in der Justiz, über die Marianne Vicari, Richterin am Amtsgericht Lüneburg unsere Leserinnen und Leser in ihrem Beitrag auch zu Perspektiven der Reform informiert. Ilona Cosack gibt sodann einen kurzen Überblick über das beA-Update auf die Version 3.30/Neuigkeiten bei der beA-App, informiert über das beA-Verbot für Sendungen von Nachrichten an die Finanzämter und den Beginn der beA-Nutzungspflicht beim VGH Baden-Württemberg. Ein weiteres „Schwergewicht" der heutigen Ausgabe der e-Broschüre ist der umfassende Überblick über die einschlägige Rechtsprechung des BGH zu praxisrelevanten Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs, die Ilona Cosack sofort mit hilfreichen Hinweisen für die praktische Arbeit in den Anwaltskanzleien verbunden hat. Die Fülle der seit unserem letzten Überblick ergangenen Rechtsprechung macht es erforderlich, diesen Überblick in der nächsten Ausgabe fortzusetzen. In der Diskussion steht die Notwendigkeit, dass die Ziviljustiz dringend den Anschluss an das digitale Zeitalter finden muss. Hier sind verschiedene Aktivitäten zu beobachten. So liegt inzwischen der Abschlussbericht der vom Bundesministerium der Justiz eingesetzten Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" vor. Themen dieser Broschüre sind: Die Videoverhandlung in der Justiz Perspektiven der Reform beA-Update auf die Version 3.30/Neuigkeiten bei der beA-App beA-Verbot für das Senden von Nachrichten an Finanzämter beA-Nutzungspflicht beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg beA Rechtsprechung Das müssen Rechtsanwälte beachten
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Neues vom beA Eine Menge Ärger steht ins Haus, wenn Fehler bei der Einreichung von Schriftsätzen im elektronischen Rechtsverkehr passieren! Wir helfen Ihnen, dieses „Fettnäpfchen" zu vermeiden! Außerdem zum beA! beA-Update Version 3.4 Die Pandemie macht mehr als deutlich, wie weit Deutschland aus welchen Gründen auch immer hinter der Digitalisierung hinterher hängt. Zahlreiche gesetzgeberische Aktivitäten wollen den Ausbau der Digitalisierung kräftig voranbringen! Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) bringt Licht ins Dunkel. Auch der Datenschutz spielt (leider) wieder eine Rolle. Selbst der Wissenschaftliche Beirat zweifelt den absoluten Vorrang des Datenschutzes vor allen anderen Rechtsgütern zumindest an! Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Digitalisierung und Zivilverfahren (Bericht vom Workshop des Instituts für das Recht der Digitalen Gesellschaft IRDG) Registermodernisierungsgesetz verkündet Bundesregierung will elektronische Wertpapiere einführen Zweites Open-Data-Gesetz und Datennutzungsgesetz Smart-eID-Gesetz: Auf Smartphone speicherbarer Online-Ausweis Zensus mithilfe elektronischer Verfahren verbilligen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Immer neue beA-Updates Diesmal trägt unsere e-Broschüre den Titel „Immer neue beA-Updates"; und damit sind wir schon bei dem Beitrag von Ilona Cosack, der Ihnen die entsprechenden Detail-Informationen für die Praxis liefert. Der zweite Hauptbeitrag dieser Ausgabe von Isabelle Biallaß befasst sich intensiv mit der aktiven Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs durch Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der elektronische Rechtsverkehr wird allerdings nur funktionieren, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Und da sieht z.B. der Deutsche Richterbund noch zahlreiche Baustellen bei der Digitalisierung der Justiz und bezweifelt, dass der Umstieg auf eine flächendeckend digitalisierte Justiz zum geplanten Termin 2026 gelingt. Dass Deutschland noch weiterhin das traurige Prädikat „Digitalisierungs-Entwicklungsland" beanspruchen kann, zeigt sich weiterhin in vielen Bereichen. Andererseits ist aber auch über Aktivitäten zu berichten, die Digitalisierung gerade im Bereich der elektronischen Gerichtsakte voranzutreiben. Weiter informieren wir über den BSI-Lagebericht „Alarmstufe Rot" bei Cybersicherheit, das Projekt Datenautobahn Strafsachen in Baden-Württemberg und die Grundsteinlegung für ein Kryptowertpapierregister. Themen dieser Broschüre sind: beA Updates Die aktive Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs durch Behörden Speyerer Digitalisierungswerkstatt 2./3.6.2022: online-Zivilklage und strukturierter Parteivortrag so könnte es funktionieren Projekt Datenautobahn Strafsachen in Baden-Württemberg Grundsteinlegung für ein Kryptowertpapierregister BSI-Lagebericht „Alarmstufe Rot" bei Cybersicherheit
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Wiedereinsetzung wird selten gewährt Immer wieder befassen sich BGH und die Obergerichte mit fehlerhaften Einreichungen über das beA. Diesem Thema hat sich Ilona Cosack angenommen und den Schwerpunkt dieser Ausgabe auf diese Rechtsprobleme ausgerichtet. Sie erhalten einen sehr wichtigen Überblick über die dazu ergangene teilweise sehr strenge Rechtsprechung und haben so die Chance, entsprechende Fehler zu vermeiden. Natürlich befasst sich auch diese Ausgabe der e-Broschüre wieder mit dem beA. Unter dem Titel „beA Update 3.17 Frühjahrsanstrich für das beA" informiert uns Ilona Cosack über dessen Neuerungen. Die Künstliche Intelligenz ist derzeit in aller Munde, und daher freuen wir uns, auf die Tagung zum Thema „Künstliche Intelligenz in der Justiz" hinweisen zu können, die am 25.5.2023 Online und in den Räumen des OLG Celle stattfindet und vom OLG Celle gemeinsam mit dem Deutschen EDV-Gerichtstag e.V. veranstaltet wird. Über Einzelheiten informiert der Beitrag von Isabelle Biallaß. Von besonderem Interesse ist dazu die unten wiedergegebene kurze Info über die Gründung des Think Tank Legal Tech in NRW. Einige kurze Hinweise zu „Hürden bei der Verwaltungsdigitalisierung", zur „digitalen Fahrzeug-Zulassung", zum „Auftritt der obersten Bundesgerichte beim Mastodon" und zum „Programm des diesjährigen EDV-Gerichtstages", der vom 13.-15.9.2023 in Saarbrücken unter dem Motto „Digitaler Rechtsstaat" stattfinden wird, schließen unsere Broschüre ab. Themen dieser Broschüre sind: beA Rechtsprechung, Wiedereinsetzung wird selten gewährt beA Update 3.17 Frühjahrsanstrich für das beA Veranstaltungsankündigung: Online-Tagung „Künstliche Intelligenz in der Justiz" Think Tank Legal Tech nimmt seine Arbeit in NRW auf EDV-Gerichtstag 2023 Hürden bei der Verwaltungsdigitalisierung Kabinett beschließt digitale Fahrzeug-Zulassung Oberste Bundesgerichte nun auch auf Mastodon zu finden
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! EU-Parlament macht Weg frei für KI-Gesetz Die künstliche Intelligenz (KI oder auch AI) ist in aller Munde. Es begann mit ChatGPT und wird inzwischen in allen Lebensbereichen thematisiert, natürlich auch im juristischen Bereich. Natürlich hat sich auch die EU mit der Thematik befasst und nach längeren durchaus kontroversen Diskussionen wurde jetzt vom EU-Parlament der AI-Act (auf Deutsch: Gesetz über künstliche Intelligenz) beschlossen Isabelle Biallaß berichtet! Welche Stolpersteine der Digitalisierung im Wege stehen, zeigt ein alltägliches Beispiel. Man ist bemüht, die durchaus schleppende Verbreitung des elektronischen Personalausweises zu verbessern, denn der ePerso spielt bei der Digitalisierung der Verwaltung eine zentrale Rolle. Allerdings können viele Bürger sich nicht online ausweisen, weil sie die Onlinefunktion des Ausweises nie aktiviert oder die sechsstellige PIN vergessen haben. Wird für den ePerso aber eine neue PIN gebraucht, kann/darf sie aber nicht digital übermittelt werden. Diese Liste lässt sich durchaus fortführen, z.B. hinsichtlich des Breitbandausbaus oder des Digitalen Bauantrages. Letzterer wurde großmundig angekündigt, scheiterte jedoch am politischen Hick-Hack und dauert daher wie so vieles andere in unserem Lande an unverhältnismäßig lange. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt …! Natürlich ist auch der „Dauerbrenner" beA wieder Thema unserer vorliegenden Ausgabe der e-Broschüre. Unsere Autorin Ilona Cosack berichtet über das beA Update 3.25. Anschließend gibt IlonaCosack noch einen umfassenden Überblick über die beA-Rechtsprechung mit dem Titel „Das müssen Rechtsanwälte beachten". Themen dieser Broschüre sind: Die Auswirkungen des AI-Acts auf die Justiz Neue beA-App der BRAK und beA Update 3.25 beA Rechtsprechung Das müssen Rechtsanwälte beachten Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz Barometer digitale Verwaltung Daueraufgabe Bürokratieentlastung Elektronische Beurkundung künftig auch in Präsenzverfahren möglich
Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" Teil 1 Titelthema dieser Ausgabe unserer e-Broschüre ist diesmal wie schon angekündigt der erste Teil der umfassenden Darstellung von Isabelle Biallaß über die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft". In die Diskussion über die notwendigen Maßnahmen, um in der Ziviljustiz den dringend erforderlichen Anschluss an das digitale Zeitalter zu finden, soll auch die Anwaltschaft von Anfang an aktiv eingebunden werden. Dies betrifft zum einen die Entwicklung digitaler Eingabesysteme zur Klageeinreichung, zum anderen die Konzeption einer Kommunikationsplattform, über die der Austausch zwischen Gerichten und Anwaltschaft im Zivilprozess erleichtert werden soll. Durch die Beteiligung der Anwaltschaft soll sichergestellt werden, dass die entwickelten Lösungen einen tatsächlichen Mehrwert für die Anwaltschaft schaffen und sich gut in die Arbeitsabläufe in den Kanzleien einfügen. Ilona Cosack gibt sodann einen kurzen Überblick über das beA-Update auf die Version 3.31 und 3.32. Außerdem bietet auch diese Ausgabe erneut einen umfassenden Überblick über die einschlägige Rechtsprechung zu praxisrelevanten Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs, die Ilona Cosack sofort mit hilfreichen Hinweisen für die praktische Arbeit in den Anwaltskanzleien verbunden hat. Außerdem behandelt die Broschüre einige weitere wichtige Themen rund um die Digitalisierung und ihre Schwächen in Deutschland. Themen dieser Broschüre sind: Die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" beA-Update auf die Version 3.31 und auf die Version 3.32 beA Rechtsprechung Das müssen Rechtsanwälte beachten Die erste komplett digitalisierte Juraklausur Deutschlands Legal tech Monitor BMJ erprobt digitalen Onlinedienst für Fluggastrechte Neue Version RESISCAN zum ersetzenden Scannen
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Corona als Herausforderung Corona als Chance! Bis zur Vollendung einer Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs in Justiz, Anwaltschaft und öffentlicher Verwaltung, die alle Möglichkeiten der IT vollständig nutzt und nicht auf der Stufe einer reinen elektronischen Kommunikation bei unveränderten Arbeitsabläufen stehen geblieben ist, wird es noch ein langer Weg sein. „Not macht (in Coronazeiten) erfinderisch!" Mobiles, dezentrales Arbeiten im Homeoffice unter Einsatz von Videokonferenzen usw. hat einen längst notwendigen Schub gebracht. Vieles, was vorher fast undenkbar war, ist mittlerweile „dank" Corona tägliche Praxis! So auch (vermehrt) in der Gerichtspraxis! Hier gilt es, die Digitalisierung mithilfe der Politik schnellstens auf den Stand zu bringen, der reibungsloses Arbeiten in jedweder Hinsicht ermöglicht. Die Themen dieser Ausgabe sind: beA: neuer Support und Service-Desk Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Justiz (weitere Anwendungsfälle) Ausgewählte Rechtsprechung zum ERV Digitales Verfahrensmanagement in Österreich Deutscher EDV-Gerichtstag 2020 digital Hände weg vom Computerfax
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Corona lässt nicht locker! Der Nationale Normenkontrollrat stellt fest: „Die Pandemie hat das Land noch immer fest im Griff. Zwar sind Erleichterungen absehbar, doch noch herrscht Krisenstimmung. Deutschland ist unzufrieden mit sich selbst. Unzufrieden mit einer mangelnden strategischen Weitsicht, mit komplizierten Abstimmungs- und Entscheidungs-strukturen, mit aufwändigen Lösungen und bürokratischen Abläufen allen voran, mit der fehlenden Digitalisierung in Verwaltung, Bildungs- und Gesundheitswesen." Allerdings sind zumindest kleine Erfolge mittlerweile sichtbar, so z.B. hinsichtlich der Videoverhandlungen bei Gericht, die schon längst in § 128 ZPO normiert sind! Im Zuge dessen hat die Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses" rechtspolitische Aktivitäten gefordert, die die Digitalisierung im Zivilprozess noch vor der Bundestagswahl vorantreiben sollen. Wie immer bietet die eBroschüre einen aktuellen Beitrag zum beA, diesmal zum Thema: beA Rechtsprechung: Fehlbedienung vermeiden Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Telefax ist nicht datenschutzkonform Notartag 2021: Notare als „Vorreiter der Digitalisierung „Einheitliches Unternehmenskonto" für die Kommunikation mit Behörden Das Registermodernisierungsgesetz Länderübergreifende Justiz-Zusammenarbeit vereinbart Identitätsüberprüfung nach dem Geldwäschegesetz
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Basisdokument und smarte Klage-Tools Diesmal trägt unsere e-Broschüre den Titel „Basisdokument und smarte Klage-Tools" und nimmt damit Bezug auf den gleichnamigen Beitrag von Prof. Dr. Ralf Köbler, Präsident des Landgerichts Darmstadt, der sich schon seit Jahren führend an der Diskussion um neue und zeitgemäße Wege für die Durchführung gerichtlicher Verfahren beteiligt und hier wieder einmal einen interessanten Vorschlag erläutert. Der zweite Hauptbeitrag dieser Ausgabe von Ilona Cosack befasst sich natürlich mit dem beA. Außerdem liefern wir Ihnen weitere Informationen rund um die Digitalisierung in Justiz und öffentlicher Verwaltung. Selbst die Satire-Sendung heute-show kritisierte zuletzt die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes OZG und die Verwaltungsdigitalisierung. Deutschland liege weit abgeschlagen in Bezug auf den Stand der Online-Behördendienste und könne bei so einem Tempo auch keine großen Sprünge nach vorne machen. Und die Situation in der Justiz hat auch noch um eine positive Formulierung zu verwenden erhebliches Optimierungspotential. Die Anwaltschaft hat das Gefühl, in Vorleistung gegangen zu sein, um gerichtliche Druckstraßen zu beliefern. Themen dieser Broschüre sind: Basisdokument und smarte Klage-Tools Themen des diesjährigen EDV-Gerichtstages Neue beA-Updates V 3.12 und 3.13 beA und eBO jetzt mçglich Informationen zur Digitalisierung
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Chat GPT schafft das Abitur ChatGPT ist in aller Munde und schafft inzwischen sogar das Abitur! „Künstliche Intelligenz" (KI) ist offenbar überall auf dem Vormarsch, und macht natürlich auch vor Justiz und Anwaltschaft nicht halt. Daher ist es sachgerecht, sich in allen Lebensbereichen mit dieser völlig neuen, geradezu revolutionären Technik zu befassen. Daher auch in dieser Ausgabe noch einmal ein Hinweis auf die am 25.5.2023 durchgeführte Veranstaltung des OLG Celle und des Deutschen EDV-Gerichtstages „Künstliche Intelligenz in der Justiz". Hierzu passt die Information, dass NRW und Bayern gemeinsam ein „ChatGPT-Analogon" für die Justiz entwickeln. Der inhaltliche Schwerpunkt dieser Ausgabe unserer e-Broschüre liegt wie könnte es anders sein bei den Praxisfragen rund um die elektronische Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Justiz, die wieder von unserer Autorin Ilona Cosack behandelt werden. Im Anschluss an ihren Beitrag in der vorigen Ausgabe der e-Broschüre mit dem Titel „Wiedereinsetzung wird selten gewährt" zeigt sie uns diesmal „Wann ist Ersatzeinreichung möglich?". Außerdem gibt sie eine Vorausschau auf das beA Update 3.18, das voraussichtlich im Juni 2023 in Betrieb gehen wird. Abgerundet wird der Themenbereich durch Rechtsprechung zum beA und beSt. Themen dieser Broschüre sind: ChatGPT schafft das Abitur Veranstaltung „Künstliche Intelligenz in der Justiz" NRW und Bayern entwickeln „ChatGPT-Analogon" für die Justiz beA Update 3.18 Voraussichtliche Inbetriebnahme im Juni 2023 beA Wann ist Ersatzeinreichung möglich beA- und beSt-Rechtsprechung Bundesregierung beschließt digitales Bürgerkonto
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Fristablauf 30.6.2024 für den Austausch der beA-Mitarbeiterkarten und Softwarezertifikate Ab dem 1.7.2024 werden die alten Sicherheits-Token beim beA gesperrt! Lesen Sie Sie dazu unbedingt die Hinweise von Ilona Cosack in ihrem Beitrag zum Austausch der beA Mitarbeiterkarten und Softwarezertifikate. Die Digitalisierung der Justiz geht im Zeitlupen-Tempo voran. Immerhin können wir in dieser Ausgabe über die jetzt endlich beschlossenen Neuregelungen zur gerichtlichen Video-Verhandlung (§ 128a ZPO) und den Referentenentwurf zum Online-Verfahren berichten. Bereits weiter gedacht haben die Präsidenten und Präsidentinnen vom BGH, den OLGs und dem KG sowie dem BayObLG mit der Verabschiedung ihrer „Münchener Thesen"; ebenfalls in diese Richtung geht die vom BMJ eingerichtete Reformkommission. Auch darüber ein kurzer Bericht. Natürlich ist auch der „Dauerbrenner" beA wieder Thema unserer vorliegenden Ausgabe der e-Broschüre. Unsere Autorin Ilona Cosack berichtet über die beA Updates 3.26 und 3.27. Anschließend gibt IlonaCosack wieder einen umfassenden Überblick über die beA-Rechtsprechung mit dem Titel „Das müssen Rechtsanwälte beachten". Themen dieser Broschüre sind: Austausch der beA-Mitarbeiterkarten und Softwarezertifikate beA Update 3.26 (Mai/Juni) und 3.27 (Ende Juni) Gerichtliche Video-Verhandlung (Neuregelung des § 128a ZPO) Referentenentwurf zum Online-Verfahren Reformkommission des BMJ und Münchner Thesen Update für die digitale Verwaltung Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren wird digitaler beA Rechtsprechung Das müssen Rechtsanwälte beachten EDV-Gerichtstag 2024
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" Teil 2 Titelthema dieser Ausgabe unserer e-Broschüre ist diesmal wie schon angekündigt der zweite Teil der umfassenden Darstellung von Isabelle Biallaß über die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft". Dieser Abschlussbericht war auch Thema der diesjährigen Justizministerkonferenz vom 4. bis 6.6.2025 im sächsischen Bad Schandau. Die Ministerinnen und Minister betonten nicht zum ersten Mal den umfassenden Einsatz digitaler Werkzeuge als eine zentrale Voraussetzung für einen modernen und bürgernahen Zivilprozess. Bereits begonnene Maßnahmen sollen fortgeführt und weiterentwickelt werden etwa die Entwicklung eines Bund-Länder-Justizportals, die Erprobung einer bundeseinheitlichen Kommunikationsplattform sowie die Erprobung eines Online-Verfahrens. Zudem bitten die Ministerinnen und Minister den E-Justice-Rat, die technischen Handlungsempfehlungen auf Umsetzbarkeit und Aufwand zu prüfen, um die Ergebnisse in die strategische Planung einfließen lassen zu können. Erneut thematisiert wurde schließlich das Ziel einer bundeseinheitlichen Justizcloud, das auch schon Thema beim Digitalgipfel im November 2024 war. Es wurde beschlossen, noch in diesem Jahr mit dem Aufbau einer gemeinsamen Cloud-Infrastruktur für justizbezogene IT-Anwendungen von Bund und Ländern zu beginnen. Die Leitung des Aufbaustabes übernimmt Baden-Württemberg, dort soll auch der Sitz des Aufbaustabes sein. Wir berichten auch über weitere Einzelheiten des Bund-Länder-Digitalgipfels. Themen dieser Broschüre sind: Die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" Teil 2 Bund-Länder-Digitalgipfel Niedersachsen entwickelt Beweismittelcloud Elektronische Beurkundung Grenzüberschreitender Zugang zu E-Beweisen KI-Premiere an der Fakultät für Rechtswissenschaft in Bielefeld Millionen Deutsche leben offline Kl und das anwaltliche Berufsgeheimnis beA-Update auf die Version 4.0 Achtung beim Senden an Gerichtsvollzieher
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! KI in der Justiz was tut sich wirklich? Mit der vom Bundeskabinett Ende August beschlossenen Digitalstrategie will Deutschland bei der Digitalisierung zumindest in die Top-Ten in Europa aufsteigen ein ehrgeiziges Ziel, wenn man den Digitalisierungsrückstau in der Realität betrachtet, den vor allem die Corona-Pandemie sehr schmerzlich und unübersehbar offengelegt hat. Dabei lässt auch die Gesetzgebung manche Chance zur schnelleren Überwindung des Digitalisierungsdefizits aus. So ist zum 1.8.2022 die Neufassung des Nachweisgesetzes in Kraft getreten, die in Umsetzung einer EU-Richtlinie jedem Arbeitgeber umfangreiche Dokumentationspflichten auferlegt. So soll es künftig bis zu 2.000 EUR Bußgeld kosten, wenn Arbeitgeber Arbeitsverträge digital übermitteln. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Wo bleibt das Positive? Titelthema ist diesmal die KI, also die künstliche Intelligenz, über die aktuell sehr viel zu hören und zu lesen ist und mit der teilweise hohe Erwartungen, aber ebenso große Befürchtungen verbunden sind. Isabelle Biallaß informiert in ihrem Beitrag „Der Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz" über den Stand der Dinge. Und natürlich findet sich auch wieder ein „dickes Paket" zum beA in unserem Heft. Ilona Cosack hat dazu gleich 3 Beiträge beigesteuert. Themen dieser Broschüre sind: Der Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz beA Update 3.14 Vorbereitungen für die Gesellschaftspostfächer beA Geduldsprobe Schwierigkeiten bei Kartentausch, Fernsignatur und Softwareschnittstellen beA Gesellschaftspostfach