Der seit vielen Jahren bewährte und beliebte Taschenassistent „Anwalt 2021" mit Daten, Tabellen und Informationen ist soeben in aktualisierter Neuauflage erschienen. Für Sie als Rechtsanwalt ist das Büchlein im PDF-Format ein nützlicher Begleiter, in dem Sie vom Arbeitsrecht über das Gebührenrecht bis zum Verkehrsrecht viele wichtige Informationen finden. Der Taschenassistent 2021 überzeugt durch die übersichtliche Aufbereitung seines topaktuellen Inhalts. Vor allem wenn Sie unterwegs sind, ist der „Anwalt 2021" Ihre schnelle und unkomplizierte Informa-tionsbeschaffung und das kostenlos! Aus dem Inhalt: Gebührenrecht Allgemeine Informationen Arbeit und Soziales Mietrecht Bauvertragsrecht Unterhalt und Indizes Verkehrsrecht Geld Zinsen Pfändung Steuerrecht Berufsrecht Prozessfinanzierung
Als verantwortlicher Betreiber einer Website trägt der Rechtsanwalt das volle Haftungsrisiko dies gilt für die eigene Internetpräsenz ebenso wie für Profile in den gängigen sozialen Medien. Daher ist es für Rechtsanwälte, die sich in ihrem Arbeitsalltag, z.B. aufgrund einer anderen Spezialisierung, nicht mit den einschlägigen Rechtsfragen beschäftigen, ein Muss, sich das erforderliche Basiswissen aus dem teilweise unübersichtlichen „Sammel-Rechtsgebiet" Onlinerecht anzueignen, wenn sie auch in eigener Sache rechtssicher handeln wollen. Dieser Ratgeber dient dazu, dem Leser einen schnellen und gezielten Überblick über alle Aspekte einer rechtssicheren Anwalts-Website zu verschaffen. Er ist als Arbeitshilfe für Rechtsanwälte konzipiert, die sich selbst das nötige Know-how aneignen und mit Hilfe von Musterformulierungen, Beispielen und Checklisten direkt in die Praxis umsetzen wollen. Sowohl beim Erstellen einer neuen als auch zur Überprüfung einer bereits bestehenden möglicherweise von Dritten bzw. „Nichtjuristen" erstellten und gepflegten anwaltlichen Internetpräsenz kann der Ratgeber, in den vertieftes Fachwissen sowie jahrelange praktische Erfahrung mit dem Betrieb von Internetpräsenzen, Portalen, Blogs u.Ä. eingeflossen sind, genutzt werden.
KI ist in aller Munde und wird von Dienstleistern auch als Lösung für eine effizientere Mandatsarbeit angepriesen. Manche Kanzleien nutzen bereits KI-basierte Anwendungen. Nun gilt es, die rechtlichen Rahmenbedingungen und speziellen Datenschutzvorgaben in der Praxis umzusetzen und insbesondere die datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Nutzung von KI innerhalb der Kanzleiumgebung zu erfüllen. Neben den Vorgaben des Datenschutzes bei der Bearbeitung von personenbezogenen Daten durch KI, sind auch die berufsrechtlichen Anforderungen zu beachten. Hier drohen bei Nichtbeachtung hohe Bußgelder. Unsere neue eBroschüre „Anwaltschaft und Künstliche Intelligenz" von RAin Iraschko-Luscher richtet sich an Rechtsanwälte, welche KI-Systeme im Rahmen ihrer Arbeit implementieren wollen, aber auch an Datenschutzbeauftrage, welche die Rechtsanwälte im Rahmen der Einführung der Systeme betreuen. Durch die eBroschüre erhalten Sie den so wichtigen Überblick über das Zusammenspiel von KI-Tools, deren Einsatz in der Kanzlei und den Vorgaben des Datenschutzes. Ausgehend von Fragestellungen zur Umgebung (geschlossene oder offene KI-Systeme) geht die Autorin auf die speziellen Datenschutzvorgaben für den KI-Einsatz ein und stellt die Anforderungen dar (Anwendbarkeit DSGVO, Personenbezug, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Rechtsbeziehung Anwender und Anbieter KI-System). Aus dem Inhalt: A. KI I. KI-Modelle II. KI-Systeme III. Abgrenzung KI-Systeme/KI-Modelle B. Geschlossene und offene KI-Systeme Unterschiede Verantwortlichkeit C. Anbieter/Betreiber I. Anbieter II. Betreiber D. Risiko-Ansatz in der KI-VO Grundlegendes Risiko-Szenarien der KI-VO E. Risiko nach der DSGVO F. Einheitliche Betrachtung des Risikos von DSGVO und KI-VO I. Inakzeptables Risiko nach KI-VO II. Hoch-Risiko nach KI-VO/Hohes Risiko nach DSGVO Risiko für bestimmte Modelle nach KI-VO/Risiko nach DSGVO Akzeptables Risiko nach KI-VO/Risiko nach DSGVO G. Welche Risikostufe gilt für Kanzleien? I. Hoch-Risiko-System II. Risiko bei bestimmten KI-Modellen/Systemisches Risiko III. Akzeptables Risiko H. Pflichten für das akzeptable Risiko nach KI-VO I. Allgemeine Transparenz- und Informationspflichten II. Überprüfungspflichten III. Pflicht zur KI-Kompetenz-Vermittlung IV. Bestellung von KI-Beauftragten Die Autorin, Rechtsanwältin Stephanie Iraschko-Luscher, ist Geschäftsführerin der MGDS Unternehmensberatung. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen auf der Beratung im Bereich des Datenschutzes für Mittelständler, Großunternehmen und Kanzleien. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Bereitung zur Nutzung von KI-Tools und personenbezogenen Daten im Rahmen des Arbeitsalltags.
Seit dem 3.9.2018 ist das beA aktiv in der 3. Auflage dieser PDF-Broschüre wird auf die sich seither entwickelte Rechtsprechung eingegangen und diese umfassend dargestellt. Die Broschüre ist auf dem neuesten Stand und enthält die ergangenen Entscheidungen sowie die Änderungen des beA-Programms bis kurz vor Veröffentlichung der Broschüre. Auf 134 Seiten finden Sie praktische Hilfen ohne wissenschaftlichen Ballast. Wo und in welchen Fällen gibt es schon heute eine Pflicht zur elektronischen Einreichung? Was ist zu tun und zu lassen bei der Zustellung gegen elektronische Empfangsbekenntnisse? Wie können Verschwiegenheitspflicht und beA beispielsweise bei einem Kanzleiwechsel miteinander vereinbart werden? Auf diese Fragen gibt es bereits Antworten. Trotzdem bleiben auch einige Fragen offen; hier ist die Orientierung an den strengsten Anforderungen wichtig, doch was sind diese? Freuen Sie sich auf mehr Klarheit bei den nachstehenden Themen in unserer eBroschüre: Vertretung aus welchem beA, mit welcher Karte und mit welcher Signatur? Falsch eingetippter Name und nun? Zustellungsheilung bei nicht formgerechter Rücksendung des eEB macht noch nicht gesund! Wirksame Kontrolle von Eingangsbestätigungen oder: Wann darf die Frist gestrichen werden? Pflicht zur persönlichen beA-Nutzung, wenn das Fax streikt? Signaturprüfung wer und wann? und weitere aktuelle Themen Informieren Sie sich schnellstmöglich über die Auswirkungen und das konkrete Arbeiten mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach, damit Sie weiterhin ohne Reibungsverluste arbeiten können!
Schriftsätze, Erklärungen u.a. sind seit dem 1.1.2022 zwingend auf elektronischem Wege bei den Gerichten einzureichen. Natürlich gibt es nach wie vor bei Anwälten und ihren Mitarbei-tern viele Fragen zu Organisation, Umsetzung und Technik, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen. Ein hoher organisatorischer Aufwand, bei dessen Bewältigung wir Sie gerne unterstützen möchten. Was Sie zur Nutzung des beA wissen sollten, finden Sie hier praxisgerecht und leicht verständlich für Sie und Ihre Mitarbeiter zusammengestellt. Die neue Fernsignatur, das beA Fernsignaturpaket und die Basiskarte 2. Generation wurden ebenso eingearbeitet wie auch die Rechtsprechung bis einschließlich September 2022. Dabei wurde Wert darauf gelegt, die Anforderungen an eine wirksame Einreichung und die Postausgangskontrolle übersichtlich und tiefgreifend zu behandeln. Allein dem Zustellungsrecht ist ein Kapitel von nahezu 70 Seiten gewidmet. Zahlreiche Tipps, Handlungshinweise und Vorsorgemaßnahmen sowie Checklisten und ein praktisches Wörterbuch mit Fachabkürzungen runden das Werk ab.
Schriftsätze, Erklärungen u.a. sind seit dem 1.1.2022 zwingend auf elektronischem Wege bei den Gerichten einzureichen. Natürlich gibt es nach wie vor bei Anwälten und ihren Mitarbei-tern viele Fragen zu Organisation, Umsetzung und Technik, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen. Ein hoher organisatorischer Aufwand, bei dessen Bewältigung wir Sie gerne unterstützen möchten. Was Sie zur Nutzung des beA wissen sollten, finden Sie hier praxisgerecht und leicht verständlich für Sie und Ihre Mitarbeiter zusammengestellt. Die neue Fernsignatur, das beA Fernsignaturpaket und die Basiskarte 2. Generation wurden ebenso eingearbeitet wie auch die Rechtsprechung bis einschließlich September 2022. Dabei wurde Wert darauf gelegt, die Anforderungen an eine wirksame Einreichung und die Postausgangskontrolle übersichtlich und tiefgreifend zu behandeln. Allein dem Zustellungsrecht ist ein Kapitel von nahezu 70 Seiten gewidmet. Zahlreiche Tipps, Handlungshinweise und Vorsorgemaßnahmen sowie Checklisten und ein praktisches Wörterbuch mit Fachabkürzungen runden das Werk ab.
Der elektronische Rechtsverkehr kommt - seien Sie vorbereitet Seit Oktober 2013 gibt es das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Zudem liegt bereits der Referentenentwurf zur verbindlichen Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen vor. An gesetzlichen Regelungen zur Einführung einer elektronischen Akte im Notariat und einem zentralen elektronischen Urkundenarchiv nach österreichischem Vorbild wird ebenfalls gearbeitet. Dabei ist der gesetzlich vorgegebene Zeitplan ambitioniert: 1.1.2016: alle Anwälte müssen elektronisch erreichbar sein 1.1.2018: bundesweit ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs möglich bei freiwilliger Nutzung 1.1.2020: Länder können elektronischen Rechtsverkehr verpflichtend anordnen 1.1.2022: Bundesweite Verpflichtung der „professionellen Einreicher" zum elektronischen Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Strafverfahrens) und bei den Fachgerichten. Kurzum: Die Zeit, in der man das Thema übergehen konnte, ist vorbei. Daher werden Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter sich Schritt für Schritt zahlreichen, zum Teil gravierenden Veränderungen im Rahmen der Kommunikation und der Kanzleiorganisation stellen müssen. Grund genug also, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen. Die eBroschüren-Reihe liefert den Anwaltskanzleien aus erster Hand wichtige Informationen zu diesem vielschichtigen Themenkreis.
Ihr erster Job als Anwalt: Hier geht’s lang! Wer sagt, dass der Weg zum Anwaltsjob schwierig sein muss? Sicher, nicht erst seit Boston Legal drängen immer mehr junge Juristen in die Kanzleien. Und ja, da gibt es die Kollegen mit dem ach so guten Examen. Macht aber alles nichts: Weil Sie ab jetzt wissen, worauf es bei der Bewerbung als Rechtsanwalt wirklich ankommt. Ran an die Jobs lernen Sie mit dem Buch Die erfolgreiche Bewerbung als Rechtsanwalt: Was künftige Chefs von Ihnen als Rechtsanwalt wollen Wie Sie sich die wirklich gefragten Qualifikationen verschaffen Wie Sie Bewerbungen mit Muss-ich-kennenlernen-Faktor schreiben Wie Sie im Bewerbungsgespräch selbst alte Anwalts-Haudegen beeindrucken (und zwar mit Ihren ureigenen Qualitäten) Wie Sie auch ohne Traumnoten zum Traumjob kommen Wie Sie bei der Internet-Bewerbung glänzen Wie Sie Ihre Anwaltsstelle auch über die Probezeit hinaus behalten Von der Selbstanalyse Ihrer Stärken und Schwächen bis hin zu den ersten 100 Tagen in der Kanzlei: die Autoren führen Sie sicher durch die heiße Phase Karrierestart. Mit vielen Insider-Tipps, Beispielen und Checklisten. Mit wichtigen Adressen und Links. Mit echten Ideen statt Plattitüden. Und vor allem: Mit dem sicheren Blick für die eigenen Gesetze, die bei der Bewerbung zum Rechtsanwalt gelten. So viel kann kein allgemeiner Bewerbungsratgeber... kommt die nächste erfolgreiche Bewerbung als Rechtsanwalt von Ihnen?
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung hat das EU-Parlament am 14.04.2016 ohne Ablehnungen und Änderungen in der konsolidierten Fassung des EU-Ministerrates passiert. Damit ist es amtlich: Ab dem 25. Mai 2018 gilt in Europa ein neues, einheitliches Datenschutzgesetz so war es zumindest gedacht! Am 12. Mai 2017 hat der Bundesrat das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU DSAnpUGEU) beraten und diesem zugestimmt. Kernstück dieses Gesetzes ist das neue Bundesdatenschutzgesetz, mit dem Deutschland die Öffnungsklauseln der Datenschutz-Grundverordnung füllt. Die gute Nachricht: Das Buch „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung in der anwaltlichen Beratungspraxis" aus dem Deutschen AnwaltVerlag füllt die entstandene Lücke! RA Dr. Robert Kazemi hat die Auswirkungen des Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts für Sie analysiert und interpretiert. Und die haben es in sich: So sind zum Beispiel im Bereich Beschäftigten-Datenschutz (§ 26) Konflikte vorprogrammiert. Auf 200 Seiten verpflichtet der neue Verordnungstext die Unternehmen, klare Regeln beim Umgang mit Daten zu befolgen. Neu hinzugekommen sind jetzt noch 60 weitere Seiten des neuen Bundesdatenschutzgesetzes. Verstöße haben drastische Folgen. Bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes können die Bußgelder betragen, wobei jeweils der höhere Wert gilt. Damit ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz wirkungsvolle Instrumente, die den Beratungsbedarf rasant steigen lassen werden sowohl bei mittelständischen Unternehmen als auch bei großen Konzernen. Profitieren Sie rechtzeitig von dieser Entwicklung und verschaffen Sie sich mit dem Werk zur EU-Datenschutz-Grundverordnung von RA Dr. Robert Kazemi einen klaren Wettbewerbsvorteil. „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung in der anwaltlichen Beratungspraxis" bietet Ihnen eine komprimierte Darstellung der neuen Rechtslage inklusive einer Gegenüberstellung der alten und neuen Gesetzeslage. Sie erhalten umfassende und sofort nutzbare Informationen zu allen Inhalten des neuen Gesetzes. Darunter: Von welchen Grundsätzen geht die neue Verordnung aus? Welche Datenfallen lauern im Vertrieb, welche bei der Datennutzung und -verarbeitung im Marketing? Welche Rechte haben Kunden hinsichtlich Information, Löschung und Berichtigung? Welche Folgen haben Verstöße? EXKLUSIV: Welche Auswirkungen hat das neue Bundesdatenschutzgesetz? Datenschutz-Anpassungsgesetz Österreich 2018 Gehen Sie gemeinsam mit Ihren Mandanten auf Nummer sicher denn nur Unternehmen, die Datenbestände und Datenverarbeitungsprozesse rechtzeitig nach den neuen Vorgaben analysieren und umstellen, sind auf der sicheren Seite. Der Autor Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi arbeitet seit Jahren auf dem Gebiet des Datenschutzrechts. Er ist Autor des Fachbuches „Das neue Datenschutzrecht in der anwaltlichen Beratung" sowie zahlreicher weiterer Publikationen zum Thema.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung hat das EU-Parlament am 14.04.2016 ohne Ablehnungen und Änderungen in der konsolidierten Fassung des EU-Ministerrates passiert. Damit ist es amtlich: Ab dem 25. Mai 2018 gilt in Europa ein neues, einheitliches Datenschutzgesetz so war es zumindest gedacht! Am 12. Mai 2017 hat der Bundesrat das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU DSAnpUGEU) beraten und diesem zugestimmt. Kernstück dieses Gesetzes ist das neue Bundesdatenschutzgesetz, mit dem Deutschland die Öffnungsklauseln der Datenschutz-Grundverordnung füllt. Die gute Nachricht: Das Buch „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung in der anwaltlichen Beratungspraxis" aus dem Deutschen AnwaltVerlag füllt die entstandene Lücke! RA Dr. Robert Kazemi hat die Auswirkungen des Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts für Sie analysiert und interpretiert. Und die haben es in sich: So sind zum Beispiel im Bereich Beschäftigten-Datenschutz (§ 26) Konflikte vorprogrammiert. Auf 200 Seiten verpflichtet der neue Verordnungstext die Unternehmen, klare Regeln beim Umgang mit Daten zu befolgen. Neu hinzugekommen sind jetzt noch 60 weitere Seiten des neuen Bundesdatenschutzgesetzes. Verstöße haben drastische Folgen. Bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes können die Bußgelder betragen, wobei jeweils der höhere Wert gilt. Damit ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz wirkungsvolle Instrumente, die den Beratungsbedarf rasant steigen lassen werden sowohl bei mittelständischen Unternehmen als auch bei großen Konzernen. Profitieren Sie rechtzeitig von dieser Entwicklung und verschaffen Sie sich mit dem Werk zur EU-Datenschutz-Grundverordnung von RA Dr. Robert Kazemi einen klaren Wettbewerbsvorteil. „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung in der anwaltlichen Beratungspraxis" bietet Ihnen eine komprimierte Darstellung der neuen Rechtslage inklusive einer Gegenüberstellung der alten und neuen Gesetzeslage. Sie erhalten umfassende und sofort nutzbare Informationen zu allen Inhalten des neuen Gesetzes. Darunter: Von welchen Grundsätzen geht die neue Verordnung aus? Welche Datenfallen lauern im Vertrieb, welche bei der Datennutzung und -verarbeitung im Marketing? Welche Rechte haben Kunden hinsichtlich Information, Löschung und Berichtigung? Welche Folgen haben Verstöße? EXKLUSIV: Welche Auswirkungen hat das neue Bundesdatenschutzgesetz? Datenschutz-Anpassungsgesetz Österreich 2018 Gehen Sie gemeinsam mit Ihren Mandanten auf Nummer sicher denn nur Unternehmen, die Datenbestände und Datenverarbeitungsprozesse rechtzeitig nach den neuen Vorgaben analysieren und umstellen, sind auf der sicheren Seite. Der Autor Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi arbeitet seit Jahren auf dem Gebiet des Datenschutzrechts. Er ist Autor des Fachbuches „Das neue Datenschutzrecht in der anwaltlichen Beratung" sowie zahlreicher weiterer Publikationen zum Thema.
So verliert das Damoklesschwert „Anwaltliche Haftungsrisiken" seinen Schrecken Wer nach dem Studium als Anwalt frisch in den Beruf startet und seine ersten Fälle betreut, tut das meistens mit sehr viel Euphorie. Doch die Freude an der anwaltlichen Tätigkeit wird meist getrübt, wenn das Thema „Haftungsrisiken" zur Sprache kommt. Ohne die nötige Berufserfahrung ist es für den Jung-Anwalt oft nur schwer zu erkennen, wann er einem solchen Risiko das fatale Folgen haben kann! ausgesetzt ist. Doch jetzt gibt es Hilfe: Der neue Praxisratgeber „Die größten Haftungsrisiken des Anwalts". Jetzt Haftungsrisiken kennen und vermeiden So verliert das Damoklesschwert „Anwaltliche Haftungsrisiken" seinen Schrecken Schwer zu glauben, aber wahr: Der große Themenkomplex rund um die Anwaltshaftung und die Berufshaftpflichtversicherung spielt in der Ausbildungsliteratur für Anwälte kaum eine Rolle. Aber schon kleine Nachlässigkeiten können die Karriere eines frischgebackenen Anwaltes gefährden, noch bevor diese so richtig begonnen hat. So kann zum Beispiel die bloße Nennung auf dem Briefkopf assoziierter Anwälte, die Mandantengelder veruntreut haben, ausreichen, um in die Haftung genommen zu werden. Und das ist leider kein konstruiertes Beispiel, sondern eine wahre Geschichte! Jetzt neu: Ihre Allzweckwaffe gegen Haftungsrisiken Gerade für junge Anwälte (aber nicht nur für die) ist das Haftungsrisiko eine schwer zu kalkulierende Unbekannte. Aber jetzt gibt es endlich ein kompaktes Basiswerk, das in allen Zweifelsfällen hilft. „Die größten Haftungsrisiken des Anwalts Typische Fälle von A bis Z" überzeugt mit seiner praxisorientierten Darstellung auf der Basis aktueller Rechtsprechung. Während es im ersten Teil des Buchs um allgemeine Haftungsgrundlagen geht, folgt mit dem zweiten Teil das Herzstück dieses einzigartigen Kompendiums: Hier finden Sie typische Haftungsfälle in den wichtigsten Rechtsgebieten alphabetisch nach Stichworten sortiert. Der dritte Teil behandelt schließlich die Risikosteuerung und das Krisenmanagement und macht dieses Buch zu einem unentbehrlichen Ratgeber. Praxistipps vom Haftungsrisiko-Experten jetzt erstmals als Buch Autor von „Die größten Haftungsrisiken des Anwalts" ist Dr. Alexander Weinbeer. Der erfahrene Spezialist für Haftungs- und Versicherungsrecht ist unter anderem tätig als Dozent im Rahmen der Ausbildung von Rechtsreferendaren/-innen in Baden-Württemberg. Sein exzellentes Fachwissen im Bereich Haftungsrisiko teilt er jetzt erstmals in Buchform mit allen Anwälten, die auf Nummer sicher gehen wollen. Sein Rat: „Übernehmen Sie gerade zu Beginn Ihrer Karriere kein Mandat, ohne neben allgemeinen Kenntnissen der Anwaltshaftung die spezifischen Haftungsrisiken des jeweiligen Rechtsgebietes zu kennen!" Ein unverzichtbares Nachschlagewerk, besonders für junge Anwälte Dank des schnellen Stichwort-Zugriffs vermittelt das Buch das nötige Know-how, das Sie sich sonst nur durch eigene Praxiserfahrung mühsam und zeitraubend erarbeiten müssen. Mit „Die größten Haftungsrisiken des Anwalts" lernen Sie schnell aus den Fehlern anderer und ersparen sich so eine eventuelle Bekanntschaft mit dem Anwaltsgericht. Jetzt Haftungsrisiken kennen und vermeiden
Legal Tech nur ein Modewort oder steckt mehr dahinter? Fest steht jedenfalls: Die Digitalisierung ist nicht mehr aufzuhalten das gilt auch für Anwälte. Und selbst wenn Ihnen Ihr Faxgerät nach wie vor gute Dienste leistet: Wer den Anschluss nicht verpassen will, sollte spätestens jetzt über eine digitale Strategie nachdenken. Wie Sie das in Ihrer Kanzlei praxisorientiert umsetzen können, zeigt Ihnen der neue Ratgeber „Digitalisierung erfolgreich umsetzen ein Leitfaden für jede Anwaltskanzlei". Jetzt die Chancen der Digitalisierung nutzen So nutzen Sie die Vorteile der Digitalisierung in Ihrer Kanzlei Wir leben im Zeitalter der Digitalisierung, und während die einen diese Entwicklung begrüßen, ist es für die anderen ein lästiges Ärgernis. Die Wahrheit liegt wie so oft in der Mitte, aber eines ist klar: Das Rad lässt sich nicht mehr zurückdrehen. Der elektronische Rechtsverkehr ist Realität, und für Sie als Anwalt heißt es nun: Das Beste daraus machen für Sie, Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten. Das ist zugegebenermaßen nicht ganz so einfach, und manch einer fühlt sich von der neuen Technik überrumpelt. Damit Ihnen das nicht passiert, gibt es jetzt den neuen Praxisratgeber „Digitalisierung erfolgreich umsetzen ein Leitfaden für jede Anwaltskanzlei". Ilona Cosack, Inhaberin einer renommierten Anwaltsberatung, zeigt Ihnen in ihrem Buch, wie Sie die Digitalisierung in Ihrer Kanzlei sinnvoll nutzen können, um effizienter, schneller und erfolgreicher zu arbeiten. Schritt für Schritt zur erfolgreichen Digitalisierung Dieses Buch ist eine echte Handlungshilfe, die Sie nutzen können, um ein Digitalisierungskonzept für Ihre Kanzlei zu entwerfen und umzusetzen. Dabei werden folgende Themenkomplexe mit vielen Beispielen aus der Praxis behandelt: Was bedeutet Digitalisierung für Ihre Kanzlei und welche Vorteile bringt sie Ihnen und Ihren Mandanten? Schritt für Schritt zur Umsetzung: Von der Ermittlung des Status quo über die Zieldefinition bis zur Festlegung des Zeitplans. Gemeinsam zum Ziel: So wecken Sie Begeisterung für die Digitalisierung und binden Kollegen und Mitarbeiter mit ein. Gesetzliche Vorgaben: Elektronischer Rechtsverkehr und die Umsetzung in der Praxis. Und noch vieles mehr. Optimaler Praxisbezug dank zahlreicher Interviews Was dieses Buch so einzigartig und besonders macht, sind die vielen informativen Interviews. Ilona Cosack hat mit Kollegen aus kleinen, mittleren und großen Kanzleien gesprochen, die den Schritt zur digitalen Kanzlei schon gemacht haben, und sie nach ihren Best Practices gefragt. Werfen Sie einen Blick in die gelebte digitale Praxis und profitieren Sie von den Erfahrungen anderer Kanzleien. „Was würden Sie rückblickend beim zweiten Mal besser/anders machen?" und „Welche Tipps können Sie Ihren Kollegen mit auf den Weg zur digitalen Kanzlei geben?" sind nur zwei von vielen Fragen, die Ilona Cosack gestellt hat. „Digitalisierung erfolgreich umsetzen ein Leitfaden für jede Anwaltskanzlei" ist dadurch mehr als nur ein Buch; es ist wertvolles Werkzeug, das Sie bei der praktischen Umsetzung digitaler Technik in Ihrer Kanzlei begleitet und unterstützt. Jetzt die Chancen der Digitalisierung nutzen!
Wussten Sie, dass es Standard ist für erfolgreiche Anwälte in den USA, sich mit dem Thema „Legal Writing in Plain English" zu beschäftigen? Aus gutem Grund: Der Schriftsatz steht nicht nur im Mittelpunkt eines jeden Zivilprozesses gut verfasste Schriftsätze sind der erste Schritt zum Prozesssieg und stellen die Weichen für Ihren Erfolg! Wie und warum aber funktioniert ein Schriftsatz? Was sind die „Geheimnisse" eines Textes, der Argumente sofort zugänglich macht? Der umfassend und doch präzise informiert? Und zugleich das emotionale Verständnis des Richters für Ihre Darstellung des Falles weckt? Die 3. Auflage der PDF-Broschüre „Effektivere Schriftsätze Kognitionspsychologie und Rhetorik für Anwälte" zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Texte in kürzester Zeit verbessern. Der fachlich fundierte Praxis-Leitfaden bietet Ihnen alle Optimierungsmöglichkeiten in knapper Form und mit überschaubarem Zeitaufwand. Sie erfahren, wie der sinnvolle Aufbau eines Textes aussieht, damit der Leser den Inhalt sofort versteht und sich optimal erinnert; mit welchen kognitionspsychologischen und rhetorischen Möglichkeiten Sie Einfluss auf die Entscheidung des Richters nehmen können; welche einfachen formalen Mittel direkte emotionale Wirkungen haben. Das ist neu in der 3. Auflage: verstärkte Praxisnähe durch Fallbeispiele aus den Bereichen Miet- und Verkehrsrecht, die mit den Originalurteilen verglichen werden können, Vertiefung der Ausführungen zum „Zaubermittel" der Orientierungswörter im Schriftsatz, Aktualisierung des Textes. Neben wertvollem Hintergrundwissen zu Psychologie und Textmechanismen zeigt Ihnen die Broschüre die konkrete Anwendung mit vielen Tipps, Formulierungsbeispielen und Checklisten. So haben Sie nach kurzer Zeit alle Optionen präsent und können sie systematisch und gezielt einsetzen für Schriftsätze, die den Verlauf und das Ergebnis des Prozesses zu Ihren Gunsten bestimmen! Zum Autor Dr. Rolf Platho: Zunächst Anwalt in München, später Chefjustitiar einer Landesmedienanstalt. Fachpublikationen, Vorträge und Presseveröffentlichungen im Urheber- und Medienrecht. Lehraufträge an der Akademie der Bildenden Künste München sowie an den Universitäten Koblenz-Landau, Mainz und Mannheim.
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Corona deckt Schwachstellen auf Die zweite Corona-Welle hat uns voll erwischt und schlimmer zugeschlagen als die erste! Selbst die Regierung muss mittlerweile eingestehen, dass die Corona-Krise die digitale Rückständigkeit in vielen Bereichen Deutschlands schonungslos offengelegt hat. Zu viel Bürokratie, zu wenig Digitalisierung! Als Beispiele seien nur die Gesundheitsämter, Schulen und auch die oft fehlende Ausstattung im Homeoffice genannt. Und dann muss ja schließlich die Pandemie noch bekämpft und eingedämmt werden! Hier zeigt sich, dass der so hochgelobte Datenschutz diesem Bemühen eher hinderlich gegenüber steht. Auch bei umsichtiger Abwägung der Rechtsgüter Datenschutz und Gesundheit stellt sich die Frage, ob der Datenschutz Vorrang vor anderen Rechtsgütern haben sollte! Diese Ausgabe unserer e-Broschüre bietet Ihnen ausführliche Informationen zur verpflichtenden Einführung der E-Akte an deutschen Gerichten. Wie steht es mit Leistungsfähigkeit, Nutzen und etwaigen Problemen? Es gibt Neuigkeiten zum beA! Update macht Export einfacher Wird das Fax abgeschafft? Weitere Themen dieser Ausgabe sind: Referentenentwurf des Gesetzes für den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs Zivilrichtertag 2021 Gerichtliche Videoverhandlung
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Freie Fahrt für die Video-Verhandlung? Kommt der Reformzug bei der Digitalisierung der Justiz endlich ins Rollen? Es hat ganz den Anschein! Am 1.1.2023 ist die elektronische Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts auf der Internetseite „www.recht.bund.de" gestartet. Jetzt werden Gesetze und Verordnungen des Bundes nur noch hier verkündet. Während die seit vielen Jahren schon in der ZPO geregelte Video-Verhandlung bei Gericht jahrelang ein Schattendasein führte, wurde sie in der Corona-Pandemie aus ihrem Dornröschenschlaf erweckt. Nach diesen sehr positiven Erfahrungen liegt jetzt der Referentenentwurf einer Reform der Videoverhandlung in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit aus dem BMJ vor. Isabelle Biallaß hat sich mit dem Entwurf intensiv befasst und gibt Ihnen einen Überblick über die geplanten Regelungen. Auch in dieser Ausgabe unserer e-Broschüre darf natürlich das Dauerthema beA nicht fehlen. Ilona Cosack informiert Sie über das für die anwaltliche Praxis wichtige beA Update 3.16 und das damit verbundene Aus für 32-Bit-Systeme. Themen dieser Broschüre sind: Reform der Videoverhandlung in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit beA Update 3.16: Aus für 32-Bit-Systeme
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Gerichtliche Videoverhandlung Titelthema dieser Ausgabe unserer e-Broschüre ist die Videoverhandlung in der Justiz, über die Marianne Vicari, Richterin am Amtsgericht Lüneburg unsere Leserinnen und Leser in ihrem Beitrag auch zu Perspektiven der Reform informiert. Ilona Cosack gibt sodann einen kurzen Überblick über das beA-Update auf die Version 3.30/Neuigkeiten bei der beA-App, informiert über das beA-Verbot für Sendungen von Nachrichten an die Finanzämter und den Beginn der beA-Nutzungspflicht beim VGH Baden-Württemberg. Ein weiteres „Schwergewicht" der heutigen Ausgabe der e-Broschüre ist der umfassende Überblick über die einschlägige Rechtsprechung des BGH zu praxisrelevanten Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs, die Ilona Cosack sofort mit hilfreichen Hinweisen für die praktische Arbeit in den Anwaltskanzleien verbunden hat. Die Fülle der seit unserem letzten Überblick ergangenen Rechtsprechung macht es erforderlich, diesen Überblick in der nächsten Ausgabe fortzusetzen. In der Diskussion steht die Notwendigkeit, dass die Ziviljustiz dringend den Anschluss an das digitale Zeitalter finden muss. Hier sind verschiedene Aktivitäten zu beobachten. So liegt inzwischen der Abschlussbericht der vom Bundesministerium der Justiz eingesetzten Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" vor. Themen dieser Broschüre sind: Die Videoverhandlung in der Justiz Perspektiven der Reform beA-Update auf die Version 3.30/Neuigkeiten bei der beA-App beA-Verbot für das Senden von Nachrichten an Finanzämter beA-Nutzungspflicht beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg beA Rechtsprechung Das müssen Rechtsanwälte beachten
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Wiedereinsetzung wird selten gewährt Immer wieder befassen sich BGH und die Obergerichte mit fehlerhaften Einreichungen über das beA. Diesem Thema hat sich Ilona Cosack angenommen und den Schwerpunkt dieser Ausgabe auf diese Rechtsprobleme ausgerichtet. Sie erhalten einen sehr wichtigen Überblick über die dazu ergangene teilweise sehr strenge Rechtsprechung und haben so die Chance, entsprechende Fehler zu vermeiden. Natürlich befasst sich auch diese Ausgabe der e-Broschüre wieder mit dem beA. Unter dem Titel „beA Update 3.17 Frühjahrsanstrich für das beA" informiert uns Ilona Cosack über dessen Neuerungen. Die Künstliche Intelligenz ist derzeit in aller Munde, und daher freuen wir uns, auf die Tagung zum Thema „Künstliche Intelligenz in der Justiz" hinweisen zu können, die am 25.5.2023 Online und in den Räumen des OLG Celle stattfindet und vom OLG Celle gemeinsam mit dem Deutschen EDV-Gerichtstag e.V. veranstaltet wird. Über Einzelheiten informiert der Beitrag von Isabelle Biallaß. Von besonderem Interesse ist dazu die unten wiedergegebene kurze Info über die Gründung des Think Tank Legal Tech in NRW. Einige kurze Hinweise zu „Hürden bei der Verwaltungsdigitalisierung", zur „digitalen Fahrzeug-Zulassung", zum „Auftritt der obersten Bundesgerichte beim Mastodon" und zum „Programm des diesjährigen EDV-Gerichtstages", der vom 13.-15.9.2023 in Saarbrücken unter dem Motto „Digitaler Rechtsstaat" stattfinden wird, schließen unsere Broschüre ab. Themen dieser Broschüre sind: beA Rechtsprechung, Wiedereinsetzung wird selten gewährt beA Update 3.17 Frühjahrsanstrich für das beA Veranstaltungsankündigung: Online-Tagung „Künstliche Intelligenz in der Justiz" Think Tank Legal Tech nimmt seine Arbeit in NRW auf EDV-Gerichtstag 2023 Hürden bei der Verwaltungsdigitalisierung Kabinett beschließt digitale Fahrzeug-Zulassung Oberste Bundesgerichte nun auch auf Mastodon zu finden
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! EU-Parlament macht Weg frei für KI-Gesetz Die künstliche Intelligenz (KI oder auch AI) ist in aller Munde. Es begann mit ChatGPT und wird inzwischen in allen Lebensbereichen thematisiert, natürlich auch im juristischen Bereich. Natürlich hat sich auch die EU mit der Thematik befasst und nach längeren durchaus kontroversen Diskussionen wurde jetzt vom EU-Parlament der AI-Act (auf Deutsch: Gesetz über künstliche Intelligenz) beschlossen Isabelle Biallaß berichtet! Welche Stolpersteine der Digitalisierung im Wege stehen, zeigt ein alltägliches Beispiel. Man ist bemüht, die durchaus schleppende Verbreitung des elektronischen Personalausweises zu verbessern, denn der ePerso spielt bei der Digitalisierung der Verwaltung eine zentrale Rolle. Allerdings können viele Bürger sich nicht online ausweisen, weil sie die Onlinefunktion des Ausweises nie aktiviert oder die sechsstellige PIN vergessen haben. Wird für den ePerso aber eine neue PIN gebraucht, kann/darf sie aber nicht digital übermittelt werden. Diese Liste lässt sich durchaus fortführen, z.B. hinsichtlich des Breitbandausbaus oder des Digitalen Bauantrages. Letzterer wurde großmundig angekündigt, scheiterte jedoch am politischen Hick-Hack und dauert daher wie so vieles andere in unserem Lande an unverhältnismäßig lange. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt …! Natürlich ist auch der „Dauerbrenner" beA wieder Thema unserer vorliegenden Ausgabe der e-Broschüre. Unsere Autorin Ilona Cosack berichtet über das beA Update 3.25. Anschließend gibt IlonaCosack noch einen umfassenden Überblick über die beA-Rechtsprechung mit dem Titel „Das müssen Rechtsanwälte beachten". Themen dieser Broschüre sind: Die Auswirkungen des AI-Acts auf die Justiz Neue beA-App der BRAK und beA Update 3.25 beA Rechtsprechung Das müssen Rechtsanwälte beachten Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz Barometer digitale Verwaltung Daueraufgabe Bürokratieentlastung Elektronische Beurkundung künftig auch in Präsenzverfahren möglich
Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" Teil 1 Titelthema dieser Ausgabe unserer e-Broschüre ist diesmal wie schon angekündigt der erste Teil der umfassenden Darstellung von Isabelle Biallaß über die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft". In die Diskussion über die notwendigen Maßnahmen, um in der Ziviljustiz den dringend erforderlichen Anschluss an das digitale Zeitalter zu finden, soll auch die Anwaltschaft von Anfang an aktiv eingebunden werden. Dies betrifft zum einen die Entwicklung digitaler Eingabesysteme zur Klageeinreichung, zum anderen die Konzeption einer Kommunikationsplattform, über die der Austausch zwischen Gerichten und Anwaltschaft im Zivilprozess erleichtert werden soll. Durch die Beteiligung der Anwaltschaft soll sichergestellt werden, dass die entwickelten Lösungen einen tatsächlichen Mehrwert für die Anwaltschaft schaffen und sich gut in die Arbeitsabläufe in den Kanzleien einfügen. Ilona Cosack gibt sodann einen kurzen Überblick über das beA-Update auf die Version 3.31 und 3.32. Außerdem bietet auch diese Ausgabe erneut einen umfassenden Überblick über die einschlägige Rechtsprechung zu praxisrelevanten Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs, die Ilona Cosack sofort mit hilfreichen Hinweisen für die praktische Arbeit in den Anwaltskanzleien verbunden hat. Außerdem behandelt die Broschüre einige weitere wichtige Themen rund um die Digitalisierung und ihre Schwächen in Deutschland. Themen dieser Broschüre sind: Die Vorschläge der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" beA-Update auf die Version 3.31 und auf die Version 3.32 beA Rechtsprechung Das müssen Rechtsanwälte beachten Die erste komplett digitalisierte Juraklausur Deutschlands Legal tech Monitor BMJ erprobt digitalen Onlinedienst für Fluggastrechte Neue Version RESISCAN zum ersetzenden Scannen
Die eBroschüren-Reihe ERV: Immer auf dem neuesten Stand sein über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr! Chat GPT schafft das Abitur ChatGPT ist in aller Munde und schafft inzwischen sogar das Abitur! „Künstliche Intelligenz" (KI) ist offenbar überall auf dem Vormarsch, und macht natürlich auch vor Justiz und Anwaltschaft nicht halt. Daher ist es sachgerecht, sich in allen Lebensbereichen mit dieser völlig neuen, geradezu revolutionären Technik zu befassen. Daher auch in dieser Ausgabe noch einmal ein Hinweis auf die am 25.5.2023 durchgeführte Veranstaltung des OLG Celle und des Deutschen EDV-Gerichtstages „Künstliche Intelligenz in der Justiz". Hierzu passt die Information, dass NRW und Bayern gemeinsam ein „ChatGPT-Analogon" für die Justiz entwickeln. Der inhaltliche Schwerpunkt dieser Ausgabe unserer e-Broschüre liegt wie könnte es anders sein bei den Praxisfragen rund um die elektronische Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Justiz, die wieder von unserer Autorin Ilona Cosack behandelt werden. Im Anschluss an ihren Beitrag in der vorigen Ausgabe der e-Broschüre mit dem Titel „Wiedereinsetzung wird selten gewährt" zeigt sie uns diesmal „Wann ist Ersatzeinreichung möglich?". Außerdem gibt sie eine Vorausschau auf das beA Update 3.18, das voraussichtlich im Juni 2023 in Betrieb gehen wird. Abgerundet wird der Themenbereich durch Rechtsprechung zum beA und beSt. Themen dieser Broschüre sind: ChatGPT schafft das Abitur Veranstaltung „Künstliche Intelligenz in der Justiz" NRW und Bayern entwickeln „ChatGPT-Analogon" für die Justiz beA Update 3.18 Voraussichtliche Inbetriebnahme im Juni 2023 beA Wann ist Ersatzeinreichung möglich beA- und beSt-Rechtsprechung Bundesregierung beschließt digitales Bürgerkonto