„AnwaltFormulare" verschafft Ihnen den Überblick zu insgesamt 58 Rechtsgebieten vom Aktienrecht bis zur Zwangsvollstreckung. So können Sie mit wenig Zeitaufwand sofort den Sachverhalt beurteilen und eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen. Dieses umfassende Standardwerk ist besonders nützlich für Allgemeinanwälte und junge Anwälte, die sich noch nicht auf ein Fachgebiet festgelegt haben. Besonders praktisch: die zahlreichen Muster zum Download. 58 juristische Tätigkeitsgebiete 58 Chancen auf ein lukratives Mandat! Unser Standardwerk „AnwaltFormulare" macht’s möglich! Wenn Sie als Allgemeinanwalt tätig sind oder erst vor kurzem Ihre anwaltliche Zulassung erhalten haben und sich daher noch nicht auf ein Fachgebiet festgelegt haben, dann haben Sie einen entscheidenden Vorteil: Ihnen stehen alle Rechtsgebiete für Ihre anwaltliche Tätigkeit offen. Das bedeutet aber auch: Sie müssen über ausreichendes Fachwissen in jedem dieser Rechtsgebiete verfügen. Unmöglich? Nein mit der Unterstützung durch unser Standardwerk „AnwaltFormulare" verschaffen Sie sich schnell und sicher das Wissen, das Sie benötigen! Der perfekte Einstieg für Sie als Anwalt in praktisch jedes Rechtsgebiet Das bereits in 11. Auflage erscheinende Standardwerk „AnwaltFormulare" bietet Ihnen nicht nur einen schnellen Einstieg und Überblick zu allen gängigen Rechts- bzw. Sachgebieten, die Ihnen im Laufe Ihrer Anwaltstätigkeit begegnen können. Zusätzlich ersparen Ihnen die über 1.000 Muster, die Sie zur schnellen Übernahme in Ihre Textverarbeitung auch als Download erhalten, sehr viel Zeit und Aufwand bei Ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Vom Aktienrecht bis zur Zwangsvollstreckung: Alles drin in 58 Kapiteln „AnwaltFomulare" ist ein echter Alleskönner: Dieses Formularbuch bietet Ihnen in 58 Kapiteln einen Einstieg in die wichtigsten Tätigkeitsgebiete, und zwar nicht nur für die klassischen forensischen Gebiete, sondern auch für die wachsende Anzahl von Bereichen, in denen Sie beratend oder rechtsgestaltend tätig sind: Aktienrecht • Allgemeine Geschäftsbedingungen • Anwaltshaftungsrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Asylrecht • Aufenthaltsrecht • Bankrecht • Öffentliches Baurecht • Privates Baurecht • Bauträgerrecht • Datenschutzrecht • Erbrecht • Europarecht • Familienrecht • Franchiserecht • GmbH-Recht • Grundstücksrecht • Handelsrecht • Handelsvertreterrecht • Insolvenzrecht • Internationales Privatrecht • Internationales Zivilprozessrecht • IT-Recht • Kapitalanlagerecht • Kartellrecht • Kaufrecht • Leasing • Maklerrecht • Menschenrechtsbeschwerde • Miete und Pacht • Personengesellschaften • Planfeststellungsrecht • Presserecht • Reiserecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Sozialrecht • Sponsoring • Steuerrecht • Stiftungsrecht • Strafrecht • Transportrecht • Umwandlungsrecht • Unternehmenskauf • Unternehmenskooperation • Unternehmensverträge • Urheberrecht • Vereine • Verfassungsbeschwerde • Vergaberecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Vertragshändlerrecht • Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht • Wettbewerbsrecht • Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht • Zwangsvollstreckung. Sie sehen selbst: Alles drin, was Sie für Ihre anwaltliche Praxis benötigen! „AnwaltFormulare" hilft Ihnen aktiv bei der Mandantengewinnung Mit „AnwaltFormulare" sind Sie bestens aufgestellt. Sie erschließen sich mit vertretbarem Zeitaufwand ein bislang unbekanntes oder selten bearbeitetes Rechtsgebiet soweit, dass Sie schnell die Erfolgsaussichten eines Mandats in einem dieser 58 Gebiete einschätzen können und sich nicht um das Haftungsrisiko sorgen müssen. Das bedeutet: Die Gefahr, einen Mandanten und mögliche Folgemandate zu verlieren, verringert sich spürbar. Profitieren Sie von diesen Vorteilen: Über 1.000 Muster, Checklisten und Formulare vermitteln Ihnen schnell benötigtes Wissen Konkrete Handlungsanweisungen helfen bei der tatsächlichen Umsetzung Der Aufbau des Formularbuchs folgt dem Ablauf der Mandatsbearbeitung Jedes Kapitel ist von einem Spezialisten auf dem jeweiligen Gebiet bearbeitet NEU in der 11. Auflage Neben der aktuellen Rechtsprechung sind in die Neuauflage alle relevanten Gesetzesänderungen eingearbeitet. Unter anderem: Arbeitsrecht: Neuere Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte zur Unterrichtungspflicht nach § 92 BetrVG Neuere Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte zur Ausschreibung BAG zum Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG Auswirkungen des Bürokratieentlastungsgesetz IV im Arbeitsrecht Neuere arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zu §§ 305 ff. BGB Neuere Rechtsprechung des BA und der Landesarbeitsgerichte zur Rückzahlung von Fortbildungskosten Außerdem wurden zahlreiche Muster aktualisiert und neue sind hinzugekommen Verkehrsrecht: Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht: 6. Gesetz zur Änderung des StVG und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Cannabisgebrauch und -feststellung); weitere strafrechtliche Verkehrsverstöße Kraftschadenhaftpflichtrecht: Aktualisierungen zum Werkstattrisiko bei Reparatur, zur Ermittlung des Minderwerts, zu Sachverständigen- und Abschleppkosten, zum Hinterbliebenengeld Auch hier sind neue Muster hinzugekommen Zwangsvollstreckungsrecht: Aufnahme der aktuellen Formulare der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung mit Ausfüllhinweisen Das AGB-Recht wurde völlig neu aufgesetzt, das Erbrecht und Kapitel zum Sozialrecht wurden umfassend überarbeitet. Das Beste kommt zum Schluss Jedes einzelne Muster (insgesamt über 1.000!) finden Sie nicht nur im Buch, sondern auch als Download ohne weitere Kosten. Kein lästiges Abtippen oder Scannen jedes Dokument können Sie mit wenigen Mausklicks in Ihre Textverarbeitung übernehmen. Komfortabler geht es nicht! Jetzt bestellen! Vertrauen Sie auf DAS Buch, das die gesamte Bandbreite der anwaltlichen Tätigkeit mit sofort umsetzbaren Mustern und Formularen abdeckt und den Einstieg in die Bearbeitung eines beliebigen Mandats ermöglicht für mehr Mandate und mehr Umsatz!
So finden Sie immer die richtige Strategie bei zivilrechtlichen Verfahren Zivilrechtliche Fälle spielen in der anwaltlichen Praxis eine wichtige Rolle und gehören zum „täglichen Brot" eines jeden Anwalts. Dank der Gestaltungsmöglichkeiten, die die beteiligten Parteien im Zivilprozess haben, kommen meist unterschiedliche Taktiken und Vorgehensweisen in Frage hier die richtige auszuwählen, kann entscheidend für den Prozessverlauf sein und über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Hierbei hilft Ihnen die neue, 4. Auflage der „AnwaltFormulare Zivilprozessrecht". So finden Sie immer die richtige Strategie bei zivilrechtlichen Verfahren Das Zivilprozessrecht mit seinen rund 1.100 Paragraphen macht es Ihnen als Rechtsanwalt nicht immer leicht, den Überblick zu bewahren. Hinzu kommen noch zahlreiche Besonderheiten und unterschiedliche Verfahren, die angewendet werden können. Zwar können Sie als Anwalt den Verlauf eines zivilrechtlichen Verfahrens aktiv mitgestalten; aber das ist Fluch und Segen zugleich. Denn nicht jede der möglichen Vorgehensweisen hat die gleichen Erfolgsaussichten. Hier gilt es, sehr genau zu prüfen, wie Sie für Ihren Mandanten das beste Ergebnis erzielen. Dabei ist die Neuauflage des Klassikers „AnwaltFormulare Zivilprozessrecht" eine wertvolle Unterstützung. Es vereint die praktischen Hilfen eines Formularbuchs mit den praxiserprobten Strategien eines Handbuchs. Mehr Übersicht dank sinnvoller, chronologischer Gliederung „AnwaltFormulare Zivilprozessrecht" ist nicht nach Paragraphen gegliedert, sondern nach der ungefähren zeitlichen Abfolge eines zivilrechtlichen Verfahrens: Das Mandatsverhältnis und die Vorbereitung des Zivilprozesses, Mahnverfahren und Vollstreckungsbescheid, Klageerhebung, Klageerwiderung, Streitverkündung und so weiter. Ihr Vorteil: Sie können so sofort an der Stelle einsteigen, an der Sie sich gerade im Verfahren befinden das lästige Überlegen und Nachschlagen, welcher Paragraph denn hier zum Tragen kommt, entfällt also so kommen Sie schneller zur gewünschten Information. Neu in der 4. Auflage ist gleich das erste Kapitel „Vorgerichtliche Schlichtung, § 15a EGZPO"; die außergerichtliche Streitbeilegung hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen, daher ist eine Betrachtung in einem eigenen Kapitel sinnvoll. Die Autoren: Ein erfahrenes Team aus Richtern, Rechtsanwälten und Wissenschaftlern Die Herausgeber VRiOLG Frank-Michael Goebel und RiOLG Dr. Alexander Walter, haben für die 4. Auflage des Formularbuchs ein Autorenteam aus den verschiedensten Bereichen zusammengestellt. So ist sichergestellt, dass die einzelnen Kapitel aus unterschiedlichen Blickwinkeln und von ausgewiesenen Fachleuten auf dem entsprechenden Gebiet bearbeitet wurden. Auf insgesamt über 2.500 Seiten bieten Ihnen die „AnwaltFormulare Zivilprozessrecht" die bestmögliche Unterstützung, auch und gerade bezüglich der entstehenden Kosten und den Möglichkeiten der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Abgerundet wird dieses unersetzliche Werk durch eine CD-ROM, mit der Sie komfortabel auf alle 620 Muster zugreifen können. Zivilrechtliche Fälle sicher behandeln!
Durch die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) und ihre mittlerweile erfolgten Änderungsverordnungen hat sich im Bereich der Zwangsvollstreckung Grundlegendes geändert bei den Formularen ist kein Stein auf dem anderen geblieben. Umso wichtiger ist es für Sie, sich auf die aktuell gültigen Formulare verlassen zu können. Diese und noch viel mehr finden Sie in der aktuellen 6. Auflage der „AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung" von Kraemer/Goebel. Nach wie vor gilt: Selbst wenn der Prozess gewonnen ist, ist Ihr Mandant damit noch lange nicht am Ziel. Erst wenn er für seine Forderung Geld sieht, waren Sie in seinen Augen als Anwalt erfolgreich. Jetzt heißt es schnell, pfiffig und vor allem rechtssicher handeln. Genau hier setzen die „AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung" an. Sie geben Ihnen besonders in Bezug auf die ZVFV die zuverlässige Hilfe, von der Sie Tag für Tag profitieren. Jedes Kapitel führt praxisnah und auf den Punkt in die jeweilige Vollstreckungsart ein. Umfassende Musterformulare, Checklisten und Arbeitshilfen sowie Ausfüllhilfen der amtlichen Formulare erleichtern die Mandatsbearbeitung. Durch den übersichtlichen Aufbau nach der Art der Forderung in die Art des Vermögens finden Sie schnell die passenden Stellen für Ihre Fragen. In seiner Alltagstauglichkeit einzigartig ist das 800 Seiten starke Kapitel „ABC der Forderungspfändung", das Sie auf zahlreiche Möglichkeiten in dieser Pfändungsart hinweist. Sie können alle ca. 450 Musterformulare zur Übernahme in Ihre Textverarbeitung downloaden und haben somit die derzeit gültigen Formulare im schnellen Zugriff. Das Expertenteam der rund 2.600 Seiten starken Neuauflage besteht aus Richtern, Rechtsanwälten und Rechtspflegern. Mit den „AnwaltFormularen Zwangsvollstreckung" haben Sie eine anspruchsvolle Materie sicher im Griff: Nutzen auch Sie dieses effektive Hilfsmittel für Ihren beruflichen Erfolg!
Als Referendar, Berufsanfänger, aber auch als gestandener Anwalt kann es Ihnen passieren, mit einer außergerichtlichen oder einer Prozesssituation konfrontiert zu werden, die Unsicherheit hervorruft. Es stellen sich Fragen wie „Bin ich wirklich richtig vorgegangen?" oder „Hätte ich durch sinnvolles (zulässiges) Taktieren möglicherweise ein besseres Ergebnis im Rahmen meiner Mandatierung erzielen können?" Die Autoren dieses Handbuchs setzen genau dort an. Sie zeigen Ihnen zivilprozessuale Standardfragen und deren Lösungen auf und geben Ihnen Tipps für prozesstaktisches Vorgehen und außergerichtliche Strategien. Hierzu bieten sie einerseits wichtiges Hintergrundwissen, ermuntern aber andererseits auch dazu, anhand von praxisnahen Fallgestaltungen das bereits vorhandene verfahrensrechtliche Wissen zu vertiefen. Die Autorenkombination aus Rechtsanwältin und Richter sorgt dafür, dass kein Aspekt in der Betrachtung vergessen wird und Sie nach der Lektüre gut vorbereitet sind, und zwar schon ab der Mandatsübernahme. So sind speziell die Korrespondenz mit der Gegenseite und mit Rechtsschutzversicherungen sowie Kosten- und Gebührenfragen dargestellt. Die Sammlung verfahrensrechtlicher Problemlösungen im Zivilprozess orientiert sich am typischen Verlauf des zivilprozessualen Mandats durch sämtliche Instanzen hindurch bis zur Verfassungsbeschwerde, wobei auch besondere Verfahrensarten wie z.B. das selbstständige Beweisverfahren, aber auch die konsensuale Streitschlichtung behandelt werden. Aus der Sicht der Vertretung beider Prozessparteien stellen die Autoren zahlreiche Prozesssituationen und mögliche Reaktionen hierauf vor. Die vorliegende 3. Auflage bringt Sie dabei auf den aktuellen Stand höchstrichterlicher Rechtsprechung, insbesondere zu den Anforderungen an Sie als Prozessbevollmächtigter und zur Vermeidung einer Haftung. Die Neuauflage wurde vollständig überarbeitet und erweitert, vor allem auch zu den Bereichen des elektronischen Rechtsverkehrs und der Videoverhandlung.
In der Praxis scheitert die Anspruchsdurchsetzung, aber auch die Anspruchsabwehr nicht selten an Fragen der Darlegungs- und Beweislast. Die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs hängt ganz wesentlich davon ab, welche Anforderungen an die Darlegungs- und Substantiierungslast, an Beweislast und Beweismaß gestellt werden und ob Beweiserleichterungen, Vermutungen, Anscheinsbeweis oder Beweislastumkehr greifen oder nicht. Im Ihrem Berufsalltag sind diese Kenntnisse unentbehrlich und bilden die Grundlagen sowohl einer erfolgreichen Beratung als auch eines erfolgreich abgeschlossenen Gerichtsverfahrens. Die aktuelle Neuauflage des Prozessrechtsbuchs vermittelt Ihnen aus der Sicht des Praktikers (und ohne wissenschaftlichen Ballast) die Grundlagen des Beweisrechts sowie Weiterentwicklungen durch Gerichte und Literatur. Die Verteilung von Darlegungslast und Beweislast wird in allen relevanten Konstellationen durchgespielt: bei verschiedenen Vertragstypen (Kaufvertrag, Werkvertrag, Maklervertrag, Darlehen, Mietvertrag etc.), in häufigen Prozesssituationen (negative Feststellungsklage, Erledigung etc.), bei bestimmten Anspruchsgrundlagen (Leistungsstörungsrecht, Delikt, ungerechtfertigte Bereicherung etc.) oder gegen besondere Beklagte (GmbH-Geschäftsführer, Arzt, Versicherer, Spediteur etc.). So ermöglicht Ihnen das Buch einen schnellen Zugriff auf die jeweils geltenden Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast und gibt zugleich einen Überblick über wesentliche Aspekte der mündlichen Verhandlung und Antragstellung. Die Kapitel im Einzelnen: Ermittlung des Sachverhalts und Beweislastverteilung: Beweislast in Einzelfällen; Anscheinsbeweis; Zeugenbeweis; Sachverhaltsermittlung durch Parteianhörung; Sachverständigenbeweis; Urkundenbeweis Darlegungslast; Substantiierungslast: Was muss eine Partei vortragen? Wie genau ist vorzutragen? Darlegungslast in Einzelfällen Mündliche Verhandlung und Antragstellung: Neuer Vortrag in mündlicher Verhandlung; Hinweispflichten des Gerichts; Verletzung rechtlichen Gehörs; Geständnis/Geständnisfiktion; Hauptantrag/Hilfsantrag; Besondere Anträge Zurückweisung verspäteten Vorbringens Berufungsbegründung Erledigung des Rechtsstreits
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung hat das EU-Parlament am 14.04.2016 ohne Ablehnungen und Änderungen in der konsolidierten Fassung des EU-Ministerrates passiert. Damit ist es amtlich: Ab dem 25. Mai 2018 gilt in Europa ein neues, einheitliches Datenschutzgesetz so war es zumindest gedacht! Am 12. Mai 2017 hat der Bundesrat das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU DSAnpUGEU) beraten und diesem zugestimmt. Kernstück dieses Gesetzes ist das neue Bundesdatenschutzgesetz, mit dem Deutschland die Öffnungsklauseln der Datenschutz-Grundverordnung füllt. Die gute Nachricht: Das Buch „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung in der anwaltlichen Beratungspraxis" aus dem Deutschen AnwaltVerlag füllt die entstandene Lücke! RA Dr. Robert Kazemi hat die Auswirkungen des Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts für Sie analysiert und interpretiert. Und die haben es in sich: So sind zum Beispiel im Bereich Beschäftigten-Datenschutz (§ 26) Konflikte vorprogrammiert. Auf 200 Seiten verpflichtet der neue Verordnungstext die Unternehmen, klare Regeln beim Umgang mit Daten zu befolgen. Neu hinzugekommen sind jetzt noch 60 weitere Seiten des neuen Bundesdatenschutzgesetzes. Verstöße haben drastische Folgen. Bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes können die Bußgelder betragen, wobei jeweils der höhere Wert gilt. Damit ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz wirkungsvolle Instrumente, die den Beratungsbedarf rasant steigen lassen werden sowohl bei mittelständischen Unternehmen als auch bei großen Konzernen. Profitieren Sie rechtzeitig von dieser Entwicklung und verschaffen Sie sich mit dem Werk zur EU-Datenschutz-Grundverordnung von RA Dr. Robert Kazemi einen klaren Wettbewerbsvorteil. „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung in der anwaltlichen Beratungspraxis" bietet Ihnen eine komprimierte Darstellung der neuen Rechtslage inklusive einer Gegenüberstellung der alten und neuen Gesetzeslage. Sie erhalten umfassende und sofort nutzbare Informationen zu allen Inhalten des neuen Gesetzes. Darunter: Von welchen Grundsätzen geht die neue Verordnung aus? Welche Datenfallen lauern im Vertrieb, welche bei der Datennutzung und -verarbeitung im Marketing? Welche Rechte haben Kunden hinsichtlich Information, Löschung und Berichtigung? Welche Folgen haben Verstöße? EXKLUSIV: Welche Auswirkungen hat das neue Bundesdatenschutzgesetz? Datenschutz-Anpassungsgesetz Österreich 2018 Gehen Sie gemeinsam mit Ihren Mandanten auf Nummer sicher denn nur Unternehmen, die Datenbestände und Datenverarbeitungsprozesse rechtzeitig nach den neuen Vorgaben analysieren und umstellen, sind auf der sicheren Seite. Der Autor Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi arbeitet seit Jahren auf dem Gebiet des Datenschutzrechts. Er ist Autor des Fachbuches „Das neue Datenschutzrecht in der anwaltlichen Beratung" sowie zahlreicher weiterer Publikationen zum Thema.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung hat das EU-Parlament am 14.04.2016 ohne Ablehnungen und Änderungen in der konsolidierten Fassung des EU-Ministerrates passiert. Damit ist es amtlich: Ab dem 25. Mai 2018 gilt in Europa ein neues, einheitliches Datenschutzgesetz so war es zumindest gedacht! Am 12. Mai 2017 hat der Bundesrat das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU DSAnpUGEU) beraten und diesem zugestimmt. Kernstück dieses Gesetzes ist das neue Bundesdatenschutzgesetz, mit dem Deutschland die Öffnungsklauseln der Datenschutz-Grundverordnung füllt. Die gute Nachricht: Das Buch „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung in der anwaltlichen Beratungspraxis" aus dem Deutschen AnwaltVerlag füllt die entstandene Lücke! RA Dr. Robert Kazemi hat die Auswirkungen des Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts für Sie analysiert und interpretiert. Und die haben es in sich: So sind zum Beispiel im Bereich Beschäftigten-Datenschutz (§ 26) Konflikte vorprogrammiert. Auf 200 Seiten verpflichtet der neue Verordnungstext die Unternehmen, klare Regeln beim Umgang mit Daten zu befolgen. Neu hinzugekommen sind jetzt noch 60 weitere Seiten des neuen Bundesdatenschutzgesetzes. Verstöße haben drastische Folgen. Bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes können die Bußgelder betragen, wobei jeweils der höhere Wert gilt. Damit ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz wirkungsvolle Instrumente, die den Beratungsbedarf rasant steigen lassen werden sowohl bei mittelständischen Unternehmen als auch bei großen Konzernen. Profitieren Sie rechtzeitig von dieser Entwicklung und verschaffen Sie sich mit dem Werk zur EU-Datenschutz-Grundverordnung von RA Dr. Robert Kazemi einen klaren Wettbewerbsvorteil. „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung in der anwaltlichen Beratungspraxis" bietet Ihnen eine komprimierte Darstellung der neuen Rechtslage inklusive einer Gegenüberstellung der alten und neuen Gesetzeslage. Sie erhalten umfassende und sofort nutzbare Informationen zu allen Inhalten des neuen Gesetzes. Darunter: Von welchen Grundsätzen geht die neue Verordnung aus? Welche Datenfallen lauern im Vertrieb, welche bei der Datennutzung und -verarbeitung im Marketing? Welche Rechte haben Kunden hinsichtlich Information, Löschung und Berichtigung? Welche Folgen haben Verstöße? EXKLUSIV: Welche Auswirkungen hat das neue Bundesdatenschutzgesetz? Datenschutz-Anpassungsgesetz Österreich 2018 Gehen Sie gemeinsam mit Ihren Mandanten auf Nummer sicher denn nur Unternehmen, die Datenbestände und Datenverarbeitungsprozesse rechtzeitig nach den neuen Vorgaben analysieren und umstellen, sind auf der sicheren Seite. Der Autor Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi arbeitet seit Jahren auf dem Gebiet des Datenschutzrechts. Er ist Autor des Fachbuches „Das neue Datenschutzrecht in der anwaltlichen Beratung" sowie zahlreicher weiterer Publikationen zum Thema.
Inkassokosten richtig geltend machen so geht’s! Seit dem 1.10.2021 bestimmt sich die Vergütung von Inkassodienstleistungen für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister nicht mehr danach, wer diese erbringt, sondern danach, welche Leistung erbracht wird. 2008 hat der Gesetzgeber die Inkassodienstleister mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vom reinen Kaufmann zum Rechtsdienstleister gemacht und 2021 wurde die Gleichstellung von Rechtsanwälten und Rechtsdienstleistern mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vollzogen. Umso wichtiger wird für die Zukunft die Abgrenzung der Rechtsdienstleistung von der Inkassodienstleistung. Dies gilt umso mehr als die Abgrenzung unmittelbare Auswirkungen auf die Vergütung hat. Die Rechtsdienstleistung wird höher vergütet als die Inkassodienstleistung. Daneben hat der Bundesgerichtshof seit 2019 in vier Leitentscheidungen den Inkassodienstleistern einen breiteren Tätigkeitsraum gegeben, während der Gesetzgeber den Rechtsanwälten mit dem Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt einen größeren Verhandlungsspielraum im Wettbewerb gegeben hat. Die dritte Auflage des Praxisleitfadens Inkassodienstleistung & Inkassokosten zeichnet all dies nach. Der Praxisleitfaden erläutert in der Neuauflage: die spezifische Arbeitsweise des Inkassodienstleisters und des Rechtsanwaltes bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen; die Abgrenzung von Inkasso- zu Rechtsdienstleistungen; der Aktionsradius von Inkassodienstleistern; die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten dem Grunde (materiell-rechtliche und prozessuale Kostenerstattungsansprüche) und der Höhe nach auf der Grundlage der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung, besondere Fallkonstellationen in der Praxis wie beispielsweise die Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt, das Konzerninkasso und den Forderungskauf. Gläubiger und Schuldner sollen mit dem Werk ebenso wie deren Rechts- und Inkassodienstleister und die Gerichte eine an der Praxis orientierte Arbeitshilfe erhalten.
Jetzt wird es ernst: Die Formulare der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV) werden verbindlich und neue Formulare dürfen eingesetzt werden. Ende 2022 hat das Bundesministerium der Justiz der Abschaffung der bisherigen Gerichtsvollzieherformular-Verordnung und der alten Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und der zusammenführenden, ergänzenden und weiterentwickelten neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV), die acht neue Formulare einführt, zugestimmt. Hat die 1. Änderungsverordnung den Zeitpunkt der Verbindlichkeit vom 1.12.2023 auf den 1.9.2024 verschoben, bringt die 2. Änderungsverordnung ab dem 1.9.2024 optional veränderte Formulare. Können, sollen und müssen ... Mit Ablauf des 31.8.2024 dürfen die alten Formulare nach der ZVFV 2012 und der GVFV 2015 nicht mehr eingesetzt werden. Verbindlich sind dann die aktuellen Formulare nach der ZVFV 2022, die bis zum 30.9.2025 gültig sind. Zeitgleich dürfen ab dem 1.9.2024 die neuen Formulare der 2. Änderungsverordnung zur ZVFV eingesetzt werden, die zum 1.10.2025 verbindlich werden. Es gibt Einiges zu tun! Schon aus der Zusammenführung der bisher völlig verschiedenen Formularstrukturen ergibt sich, dass die neue Zwangsvollstreckungsformularverordnung viele Neuerungen in der formellen Anwendung mit sich bringt. Dabei wollen Sie aber nicht auf eine optimierte Vollstreckung verzichten, ohne die ein Vollstreckungserfolg gar nicht denkbar ist. Es heißt also „Gewusst wo" und „Gewusst wie": Wo muss was für den Vollstreckungserfolg eingetragen werden? Vom Experten erklären lassen. Was es zu berücksichtigen gibt, zeigt diese Kombination aus einem Kommentar der eigentlichen Verordnung und der Formulare sowie einem Handbuch zum taktisch richtigen Ausfüllen der Formulare auf. Lassen Sie sich von dem bekannten Experten für das Zwangsvollstreckungsrecht, Herrn VRiOLG Frank-Michael Goebel, durch die Verordnung und die Formulare führen. Er kennt sich nicht nur bestens in der Zwangsvollstreckung aus, sondern war am Verfahren auch beteiligt. Viele seiner Anregungen wurden in die neuen Formulare übernommen. Dazu nimmt der die beiden Änderungsverordnungen zur ZVFV ebenso in den Blick wie die neuen Gesetze zur Digitalisierung, insbesondere das bereits verabschiedete Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten sowie das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz und dem noch in der Beratung befindlichen Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, mit dem endlich der hybride Vollstreckungsantrag sein Ende finden soll. Mit dem richtigen Arbeitsbuch für den Alltag fit für eine effektive Zwangsvollstreckung in der Zukunft!
Der Alltag wird immer digitaler und die Veränderungen machen vor keinem Lebensbereich halt. Um den Anforderungen der immer digitaler werden Gesellschaft gerecht zu werden, wird das Schuldrecht durch vier Reformgesetze angepasst: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (Inkrafttreten zum 01.01.2022) Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags (Inkrafttreten zum 01.01.2022) Gesetz für faire Verbraucherverträge (Inkrafttreten zum 01.10.2021 bzw. 01.03.2022 bzw. 01.07.2022) Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union (Inkrafttreten zum 28.05.2022) Es handelt sich bei diesen Reformen um den größten Einschnitt in das Vertragsrecht seit der Schuldrechtsreform 2001. Neu geregelt/geändert werden u.a.: Sonderbestimmungen für Waren mit digitalen Elementen Garantie Sachmangelbegriff/Nacherfüllung Aufwendungsersatz/Regresskette Rücktritt und Schadensersatz Beweislast, Verjährung Bezahlen mit Daten (Verbrauchervertrag) Anwendungsbereich Verbraucherverträge/digitale Produkte Vertragsabschlüsse am Telefon Ein starker Anstieg des anwaltlichen Beratungsbedarf in den nächsten Wochen und Monaten ist vorprogrammiert. Informieren Sie sich daher rechtzeitig und umfassend, um Ihre Mandanten auch nach Inkrafttreten der Reformen rechtssicher beraten zu können. Mit diesem Praxisbuch von Gerhard Ring erhalten Sie einen Überblick über die anstehenden Veränderungen. Der Autor gibt Hinweise und Tipps zur Anwendung des neuen Rechts in der Praxis. Dies sind einige Punkte, die ab Inkrafttreten der jeweiligen Reform zu beachten sind: Was ist unter „digitale Dienstleistungen" zu verstehen und welche Sonderbestimmungen gelten für Waren mit digitalen Elementen? Wann ist ein digitales Produkt „bereitgestellt"? Wann hat der Unternehmer bei einem digitalen Produkt eine mangelfreie Leistung erbracht; welche Anforderungen sind an die mangelfreie Leistung zu stellen? Auswirkungen des neuen Sachmangelbegriffs (Nacherfüllung, Rücknahme.) Wie wirken sich die Reformen auf das Widerrufsrecht aus? „Kündigungsbutton"; was ist bei der Online-Kündigung zu beachten (Vertrag über Website abgeschlossen)?
Sie wissen es wahrscheinlich aus eigener Erfahrung: Ohne ausreichende Englisch-Kenntnisse geht heutzutage nichts mehr. Das gilt auch immer mehr für Rechtsanwaltskanzleien. Internationalisierung, Europäisches Recht, aber auch eine immer größer werdende Anzahl an fremdsprachigen Mandanten sind der Grund dafür, dass Sie und Ihr Team immer öfter gezwungen sind, englische Texte zu lesen (und zu verstehen!) oder sogar englisch zu sprechen. Jetzt mal ganz ehrlich: Ist Ihr Team fit genug, um sich dieser Herausforderung zu stellen? Keine Sorge: Es ist keine Schande, wenn Sie bei der Beantwortung dieser Frage unsicher sind. Denn leider wird bei der Ausbildung unserer ReNos auf englische Sprachkenntnisse nicht allzu viel Wert gelegt, und schon gar nicht auf die Feinheiten des „Legal English" dabei kommt es gerade in der juristischen Fachsprache auf kleinste Nuancen und Details an. Machen Sie den Praxistest: Kennen Ihre ReNos die Antworten auf diese 7 Fragen? Selbst wer gutes Alltags-Englisch spricht, scheitert oft an den Tücken der Sprache, wenn es ums Geschäftliche oder Juristische geht. Hier ein paar Beispiele: Schreibt man bei einem englischen Geschäftsbrief oder einer E-Mail das erste Wort nach der Anrede groß oder klein? Heutzutage gilt in Deutschland die Anrede „Fräulein" als nicht mehr zeitgemäß aber wie verhält es sich mit der englischen Entsprechung „Miss"? Im Englischen gibt es viele Bezeichnungen für den Anwaltsberuf: Lawyer, Attorney, Barrister oder Solicitor ist das alles das Gleiche, oder gibt es da doch Unterschiede? Mit welcher Grußformel beenden Sie einen Geschäftsbrief formal korrekt? Wie lautet die korrekte Übersetzung der Wörter „actual" und „eventual"? Kleiner Tipp: „aktuell" und „eventuell" ist es nicht… Mit welcher englischen Phrase melden Sie sich elegant und höflich am Telefon? „With our without gas?" Welche besseren Begriffe sollten sie verwenden, wenn Sie Ihrem englischsprachigen Besucher stilles oder sprudelndes Wasser anbieten wollen? Wenn Sie sicher sind, dass Ihr Kanzlei-Team diese 7 Fragen richtig beantworten kann, dann: Herzlichen Glückwunsch! Aber die Realität ist eine andere, das weiß ich aus vielen Gesprächen mit Anwälten und Rechtsanwaltsfachangestellten. Einige Ihrer Kollegen stellen sogar mittlerweile bevorzugt Fremdsprachenkorrespondentinnen ein, um die Herausforderungen des Kanzlei-Englischs zu meistern. Das kann man machen, aber dann geht leider viel fachliche Kompetenz verloren. Gibt es denn eine bessere Lösung? Ja, die gibt es, und ich möchte Ihnen heute diese einfache und vor allem günstige Methode vorstellen, mit der Sie Ihr Team auf den „next level" bringen mit unserem Videokurs: Englisch in der Kanzlei Grundsätzliches beachten, professionell auftreten und Fehler vermeiden In insgesamt 12 aufeinander aufbauenden Lektionen zeigt Ihnen Rechtsanwalt und Englisch-Dozent Patrick Mustu, wie Sie die internationale Wettbewerbsfähigkeit Ihrer Kanzlei nachhaltig verbessern. Sie erfahren: In English, please: Eine Kanzlei stellt sich vor Möglichkeiten nutzen und Fehler vermeiden Mandatsanbahnung und Erstkontakt mit einem ausländischen Mandanten: Anfragen beantworten und Termine vereinbaren telefonisch und per Mail Es ist soweit der Mandant kommt: Begrüßen, betreuen & „small talken" Mandat bekommen, Mandant gewonnen: Abläufe klären, Vollmacht, Vergütungsvereinbarung und Unterlagen zusenden Gebühren und Vergütung: Kostennoten erstellen, Abrechnungen erklären und Honorare erläutern Der deutsche Zivilprozess: Frequently Asked Questions Praxisbeispiel Zwangsvollstreckung: Was tun, wenn der Gegner nicht zahlt und Ihr Mandant das Geld braucht? Praxisbeispiel Gesellschaftsrecht: Ein Existenzgründer braucht Hilfe. Praxisbeispiel Arbeitsrecht: Ihrem Mandanten ist gekündigt worden. Praxisbeispiel Familienrecht: After the love has gone Scheiden tut weh! Wrap-up: Übungen mit häufigen Übersetzungsfehlern, falschen Ausdrucksweisen und stilistischen Fehltritten ("Denglisch"). Sie sehen selbst: Dieser Kurs behandelt wirklich alle Situationen, in denen Sie und Ihr Team mit der englischen Sprache konfrontiert werden könnten. Die Grundlagen aus den ersten Lektionen können Sie anhand von 4 Praxisbeispielen vertiefen, bevor Sie im letzten Kapitel mit ein paar Profi-Tricks Ihre Kenntnisse perfektionieren. Nutzen Sie jetzt die modernen E-Learning-Methoden für schnellen und nachhaltigen Lernerfolg Ihrer Mitarbeiter! Wissensvermittlung per Video am Computer ist kein neuer Trend mehr, sondern mittlerweile etabliert. Deshalb haben wir für unseren Kurs „Englisch in der Kanzlei" diese Form gewählt, denn die Vorteile liegen auf der Hand: Ihre Mitarbeiter und Sie müssen nicht mehr auf Reisen gehen, um Seminare und Workshops zu besuchen das spart Zeit und Geld. Sie bestimmen das Tempo selber: Pausieren Sie das Video, wenn es nötig ist, spulen Sie vor und zurück ganz nach Ihrem Bedarf! Schauen Sie die Videos an, so oft Sie wollen! Nach einem Live-Seminar verblasst das Gelernte oft schon nach wenigen Tagen hier können Sie Ihre Erkenntnisse immer wieder auffrischen! Jeder kann mitmachen: All Ihre ReNos können die Video-Lektionen nutzen; sie können sich die Einheiten gemeinsam in der Gruppe oder jeder für sich ansehen. Sie bestimmen den Zeitpunkt, wann sich Ihre Mitarbeiter weiterbilden sollen und müssen sich nicht nach dem Terminkalender des Trainers richten. Apropos Trainer den hab ich Ihnen noch gar nicht näher vorgestellt! Dabei kann man mit Fug und Recht behaupten: Wenn es um Kanzlei-English geht, gibt es kaum einen Besseren in Deutschland… We proudly present: Patrick Mustu, Rechtsanwalt und Sprachtrainer in einer Person Wer könnte Ihren ReNos die englische Sprache besser vermitteln als ein… … zertifizierter Sprachtrainer… … mit abgeschlossenem Jurastudium,… …der die Tücken und Fallstricke des Legal English aus seiner eigenen Kanzlei kennt? Patrick Mustu ist zweisprachig aufgewachsen und verbrachte seine Kindheit und Jugend in Düsseldorf und Canterbury in Südengland. Kein Wunder, dass er auch sein Jura-Studium in zwei Sprachen in Deutschland und Südafrika absolvierte. Seit 20 Jahren arbeitet Patrick Mustu als Sprachtrainer und Fachübersetzer für Wirtschaftsenglisch. In diesem Zeitraum hat er für zahlreiche Unternehmen Sprachschulungen durchgeführt, insbesondere auf den Gebieten Recht und Finanzen. Zahlreiche Rechtsanwaltskanzleien, Behörden und Hochschulen haben ihm die Schulung ihrer Mitarbeiter anvertraut. Er schreibt für die Zeitschrift „Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten" regelmäßig Beiträge zum Thema Englisch in der Kanzlei und ist Lehrbeauftragter an der FH Düsseldorf für den Bereich Wirtschaftsenglisch. Das sind nur ein paar Highlights aus der Vita von Patrick Mustu, und ich denke, Sie werden mir zustimmen: Wenn es um Englisch in der Kanzlei geht, dann sind Ihre ReNos bei Patrick Mustu in den allerbesten Händen! Fast 15 Stunden professionelles Kanzlei-Englisch zu einem unglaublichen Preis Wenn Patrick Mustu morgen in Ihre Kanzlei käme, um dort an 2 Tagen Ihren ReNos die hohe Kunst des Legal Englisch auf seine unnachahmliche Art zu vermitteln, würde Sie das 2.000 € kosten und es wäre jeden Cent wert! Jetzt aber hat er all sein Know-how in 12 Video-Lektionen mit einer Gesamtlaufzeit von 14 Stunden, 29 Minuten und 4 Sekunden gesteckt, und diesen einzigartigen Video-Kurs kann ich Ihnen heute deutlich günstiger anbieten. Wie viel günstiger? Weniger als die Hälfte… … ja sogar weniger als ein Viertel der regulären Coachinggebühr… … Sie bekommen alles komplett, zur Nutzung für ALLE Mitarbeiter in Ihrer Kanzlei, für tatsächlich nur 149 €! Selbst wenn nur EIN Mitarbeiter den 14,5-stündigen Kurs nutzt, sind das gerade mal wenig mehr als 10 € pro Stunde! Und wenn zwei oder drei oder mehr Ihrer ReNos ihr Legal Englisch ausbauen und perfektionieren, dann reden wir sogar nur noch über ein paar Euros. Und jetzt stellen Sie mal dagegen, welchen Mehrwert Sie dafür bekommen: Das komplette Insider-Know-how aus der täglichen Praxis eines zweisprachigen Rechtsanwalts Ein Kanzlei-Team, das die Herausforderungen der Internationalisierung dank hervorragender Englisch-Kenntnisse spielend meistert Einen extra Schub Motivation für Ihre ReNos, die sich freuen, dass Sie in deren Weiterbildung investieren! Viele ReNos haben den Kurs bereits absolviert und sind begeistert! Als wir den Kurs zum ersten Mal als Live-Webinar gestartet haben, haben wir uns über die vielen Anmeldungen gefreut offensichtlich hatten wir da einen Nerv getroffen. Noch mehr gefreut haben wir uns aber dann über die vielen, vielen positiven Rückmeldungen hier ein paar Beispiele: „Ich habe für meine Kollegin teilgenommen und bin Azubi! Es war sehr lehrreich und Herr Mustu konnte super verständlich die Lernsituationen erklären. In unserem Englischunterricht wird das nicht annähernd so gut und tief behandelt!" Anna-Linh Florig „Wie immer ein super Seminar bitte weitermachen. Es ist kurzweilig, ich lerne praktische und relevante Formulierungen und typische Fehler werden korrigiert. Außerdem wird gut erklärt, warum man bestimmte Formulierungen benutzt und andere eben nicht." Maren Kirschenbauer „Sprachliche sowie fachliche Kompetenz - großartig! Gut strukturiert und mit vielen Randinformationen sehr lebendig vorgetragen. Wahrlich empfehlenswert, vielen Dank dafür." Svenja Noack „Hohe inhaltliche Qualität. Da weiß jemand, wovon er spricht." Tobias Mahlberg Ich bin davon überzeugt: Ihre Mitarbeiter werden genauso begeistert sein und Sie können sicher sein, dass Ihr Team nicht ins Schwimmen kommt, wenn per Telefon oder E-Mail die Frage kommt: „Can you help me, please?" Sichern Sie sich jetzt einen Wettbewerbsvorteil und fordern Sie den Videokurs „Englisch in der Kanzlei" noch heute an! Sie erhalten 12 Lektionen mit einer Gesamtlaufzeit von 14 Stunden und 29 Minuten von einem der besten Legal-English-Trainer in Deutschland zum unschlagbaren Preis von nur 149 €. Diese Lektionen kann Ihr gesamtes Team nutzen, immer und immer wieder, wann und wo es will. Es fallen keine weiteren Kosten an.