
Spurwechsel auf der BAB: Auffahrunfall
Kommt es im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Spurwechsel auf der Autobahn zu einem Unfall, spricht gegen den Spurwechsler der Beweis des ersten Anscheins, die geforderten besonderen Sorgfaltspflichten nicht beachtet zu haben. Der rechtliche Zusammenhang zwischen dem Spurwechsel und dem Auffahren ist selbst dann noch nicht unterbrochen, wenn sich der Unfall ereignet, nachdem sich der Fahrstreifenwechsler etwa fünf Sekunden im Fahrstreifen des Auffahrenden befunden hat. wenn auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit überschritten wird (hier 140-145 km/h) und es dabei zu einem unverschuldeten Auffahrunfall kommt, muss sich der Halter gleichwohl die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs mit mindestens 20 % anrechnen lassen.
OLG Schleswig, Beschl. v. 22.7.2026 – 7 U 72/26
Autokauf: Sachmangel bei einem Kraftfahrzeug
Ein Kraftfahrzeug, das als Zugfahrzeug für einen Wohnwagenanhänger verkauft wird, ist mangelhaft, wenn in der Zulassungsbescheinigung keine Eintragung wegen eines erhöhten zulässigen Gesamtgewichts im Anhängerbetrieb vorhanden ist, die Zulassungsbescheinigungen vergleichbarer Fahrzeuge andere Hersteller aber eine solche Zusatzeintragung aufweisen und sich aus der öffentlich einsehbaren Betriebsanleitung des Herstellers des verkauften Fahrzeugs ein erhöhtes zulässiges Gesamtgewicht im Anhängerbetrieb ergibt.
OLG Schleswig, Urt. v. 5.8.2026 – 1 U 4/26
Elektrofahrzeug: alterungsbedingte Abnahme der Batteriekapazität
Die alterungsbedingte Abnahme der Batteriekapazität bei einem Elektrofahrzeug stellt keinen Sachmangel dar, wenn sie dem Stand der Technik entspricht.
OLG Celle, Urt. v. 2.7.2026 – 7 U 85/24
Anwaltliche Sorgfaltspflichten: Ausschöpfen einer Rechtsmittelbegründungsfrist
Ein Rechtsanwalt, der eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag ausschöpft, hat wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen.
OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.7.2026 – 3 U 18/26
Grundsatz des fairen Verfahrens: Verweigerung des Token
Es liegt eine Verletzung des Grundsatzes auf ein faires Verfahren und eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung bei der Verweigerung der Überlassung einer Token-Datei vor. Der Betroffene muss sich nicht auf eine eigene Beschaffung der Datei bei den Landeseichämtern verweisen lassen.
OLG Naumburg, Beschl. v. 27.7.2026 – 1 ORbs 43/26
Tuff-Viewer: Herausgabe
Aus dem Recht auf ein faires Verfahren folgt im Bußgeldverfahren kein Anspruch des Betroffenen auf Herausgabe des Tuff-Viewers.
OLG Saarbrücken, Beschl. v. 15.7.2026 – 1 ORbs 50/26
Rohmessdaten: Fehlende Speicherung
Auch im Saarland dürfen nach dem BGH, Beschl. v. 2.7.2026 – 4 StR 235/25, Geschwindigkeitsmessungen ohne Speicherung von Rohmessdaten verwertet werden.
OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21.8.2026 – 1 Ss (OWi) 112/24
Geldbuße: Erhöhung
Uneinsichtigkeit darf nur ausnahmsweise bußgelderhöhend berücksichtigt werden, wenn sie nämlich darauf schließen lässt, dass sich der Betroffene durch eine niedrige Geldbuße nicht hinreichend motivieren lassen wird, die Rechtsordnung künftig zu beachten. Die bloße Feststellung, dass der Betroffene ein teures Fahrzeug genutzt habe, genügt – ohne Feststellungen zur Eigentümereigenschaft – nicht, um besonders gute wirtschaftliche Verhältnisse zu begründen.
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.7.2026 – 1 ORbs 3600 SsRs 144/26
Strafbefehl: Berichtigung/Ergänzung
Fehlen in einem rechtskräftigen Strafbefehl sowohl die rechtliche Bezeichnung der Tat als auch die angewendeten Vorschriften, so kann dieser Fehler nicht im Wege einer Berichtigung oder Ergänzung geheilt werden.
LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 24.7.2026 – 12 Qs 43/26
Verjährungsunterbrechung: Wirksame Ersatzzustellung
Fehlt bei einer Ersatzzustellung das Datum auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks kann nicht von einer wirksamen Unterbrechungshandlung ausgegangen werden.
AG Dresden, Urt. v. 17.7.2026 – 223 OWi 633 Js 8873/26
Entziehung der Fahrerlaubnis: Freispruch nach Gutachtenanforderung
Fordert die Fahrerlaubnisbehörde den Inhaber einer Fahrerlaubnis, der zweimal jeweils mit einem THC-Gehalt von mehr als 3,5 ng/ml im Blutserum ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug geführt hat, gemäß § 13a Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV zu Recht auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, und entzieht ihm wegen der Nichtvorlage des angeforderten Gutachtens in rechtmäßiger Weise die Fahrerlaubnis, wird die Entziehungsverfügung nicht deswegen rückwirkend rechtswidrig, weil der Inhaber der Fahrerlaubnis später im Bußgeldverfahren betreffend eine der beiden Fahrten unter Cannabiseinfluss freigesprochen wird (hier: aufgrund der Annahme des Amtsgerichts, er habe damals ärztlich verordnetes Cannabis bestimmungsgemäß eingenommen).
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.8.2026 – 16 B 1026/25
Fahrtbuchauflage: Umfang der erforderlichen Ermittlungen
Erlauben die Art der Aktenführung und die Ausgestaltung des behördeninternen Prozesses der Erstellung und des Versands von Zeugenfragebogen und Erinnerungsschreiben an den Betroffenen nicht hinreichend sicher den Schluss auf den Versand dieser Schreiben, und bestreitet der Adressat ihren Zugang, ohne dass der Beklagte dem substantiiert entgegentritt, so kann nicht vom Zugang der entsprechenden Schreiben ausgegangen werden. Die Befragung lediglich einer bei den Vor-Ort-Ermittlungen angetroffenen Mitarbeiterin des betroffenen Unternehmens, das Fahrzeughalter ist, ohne Erkundigung nach der Geschäftsführung oder der fuhrparkverantwortlichen Person und ohne Hinterlassen eines an die verantwortliche Person gerichteten Schreibens genügt nicht den Anforderungen nach § 31a StVZO.
VG Leipzig, Urt. v. 9.7.2026 – 1 K 1363/25
Einstellung des Bußgeldverfahrens: Auslagenerstattung
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 OWiG ist der Einstellungsbeschluss unanfechtbar, sodass gemäß § 464 Abs. 3 Satz 1 Hs. 2 StPO grundsätzlich auch die Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung ausgeschlossen ist. In Fällen groben prozessualen Unrechts ist dem Betroffenen jedoch ein außerordentlicher Rechtsbehelf in Form der einfachen Beschwerde zuzugestehen. Unterlässt das Gericht eine von ihm selbst für erforderlich gehaltene Verfahrensaufklärung, kann eine Einstellung willkürfrei lediglich dahingehend ausgeübt werden, dass es hinsichtlich der Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Betroffenen bei der grundsätzlichen Regelung des § 467 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG zu verbleiben hat.
LG Frankenthal (Pfalz), Beschl. v. 23.4.2026 – 2 Qs 83/26
Kostenerstattung: Rücknahme der Berufung der Staatsanwaltschaft
Tätigkeiten des Verteidigers in der Berufungsinstanz sind, wenn nur die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, solange nicht erforderlich ist, wie die Berufung nicht begründet worden ist.
AG Zeitz, Beschl. v. 14.7.2026 – 8 Cs 711 Js 208479/25 (187/25)